"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wenn er im Einsatzdienst ist, dann ja, ist er z.B. auf einer Überführungsfahrt reicht der Kasten des Fahrgestells aus.
Viele Grüße
Christian
Nun mal ehrlich: Wer wechselt den VK in einem RTW aus, wenn er nur auf Übungsfahrt ist. Ausserdem kann aus einer Übungsfahrt sehr schnell ein Einsatz werden. Und da müsste man ja ersteinmal zur Wache zurück und den VK upgraden?!?
Gruß, Mr. Blaulicht
War es Absicht oder wurden da die Begriffe beim überlesen des Treat verwechselt? Überführungsfahrt ist die Fahrt z.b. vom Hersteller/Ausrüster zur Wache. In dieser Zeit ist das Fzg NICHT einsatzbereit (Status 6) und somit NICHT gewerblich genutzt.
Ausserdem gibt es mE noch eine Unterscheidung zwischen "gewerblich genutzt" (z.B. EH-Ausbildungen, damit verdiene ich Gewinn) und "hoheitlichen Aufgaben, zu denen z.B. der komplette RD und KT gehört (dabei erhält der Betreiber, egal ob ASB, BF, DRK, JUH, MHD oder "Privater" nur "die Kosten, die durch den Betrieb des Fzg" ersetzt!) - wobei man natürlich bei einer Kontrolle durch die Pol auch schnell das Argument anbringen könnte "Ich fahre doch einen rollenden Betriebsverbandkasten! Wollen wir gemeinsam mal die Ausstattungslisten durchgehen ob etwas fehlt?"... ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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