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Thema: Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen

    Was man aber bedenken muss: in dem Fahrzeug, mit dem man als Dozent zum EH-Kurs fährt MUSS ein Betriebsverbandkasten sein! Der normale Auto-Verbandkasten reicht NICHT (gewerblich genutztes Fahrzeug!)!
    *hust* im RTW (gewerblich) ist auch nur der "normale" VK

    Seite 6

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    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    *hust* im RTW (gewerblich) ist auch nur der "normale" VK
    Nein, soweit ich weiß ist ein VK für Krankenkraftwagen notwendig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Wenn er im Einsatzdienst ist, dann ja, ist er z.B. auf einer Überführungsfahrt reicht der Kasten des Fahrgestells aus.
    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
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    Nun mal ehrlich: Wer wechselt den VK in einem RTW aus, wenn er nur auf Übungsfahrt ist. Ausserdem kann aus einer Übungsfahrt sehr schnell ein Einsatz werden. Und da müsste man ja ersteinmal zur Wache zurück und den VK upgraden?!?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Wenn er im Einsatzdienst ist, dann ja, ist er z.B. auf einer Überführungsfahrt reicht der Kasten des Fahrgestells aus.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun mal ehrlich: Wer wechselt den VK in einem RTW aus, wenn er nur auf Übungsfahrt ist. Ausserdem kann aus einer Übungsfahrt sehr schnell ein Einsatz werden. Und da müsste man ja ersteinmal zur Wache zurück und den VK upgraden?!?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    War es Absicht oder wurden da die Begriffe beim überlesen des Treat verwechselt? Überführungsfahrt ist die Fahrt z.b. vom Hersteller/Ausrüster zur Wache. In dieser Zeit ist das Fzg NICHT einsatzbereit (Status 6) und somit NICHT gewerblich genutzt.

    Ausserdem gibt es mE noch eine Unterscheidung zwischen "gewerblich genutzt" (z.B. EH-Ausbildungen, damit verdiene ich Gewinn) und "hoheitlichen Aufgaben, zu denen z.B. der komplette RD und KT gehört (dabei erhält der Betreiber, egal ob ASB, BF, DRK, JUH, MHD oder "Privater" nur "die Kosten, die durch den Betrieb des Fzg" ersetzt!) - wobei man natürlich bei einer Kontrolle durch die Pol auch schnell das Argument anbringen könnte "Ich fahre doch einen rollenden Betriebsverbandkasten! Wollen wir gemeinsam mal die Ausstattungslisten durchgehen ob etwas fehlt?"... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    War es Absicht oder wurden da die Begriffe beim überlesen des Treat verwechselt? Überführungsfahrt ist die Fahrt z.b. vom Hersteller/Ausrüster zur Wache. In dieser Zeit ist das Fzg NICHT einsatzbereit (Status 6) und somit NICHT gewerblich genutzt.
    Oh, sorry, da habe ich mich wohl wirklich etwas verlesen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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