Zitat Zitat von Einsatzleiter Beitrag anzeigen
Tach Post,

also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.

Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.

Gruß
Der EL
Ich habe nur weitergegeben was unser RKL gesagt hat, und bin von deren Richtigkeit ausgegangen, dann war die Information wohl falsch.

Danke für die Richtigstellung.

Mfg