
Zitat von
Einsatzleiter
Tach Post,
also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.
Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.
Gruß
Der EL