Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
Lustigerweise musst du aber rein rechtlich einen Verbandkasten fürs Fahrgestell mitführen...
Gibt da aber ein Schrieb vom TÜV, dass in entsprechend ausgerüsteten einsatzfahrzeugen dauf verzichtet werden kann, sofern die Beladung eben auch wirklich drauf ist.
Hast du da mal ne Quelle von dem TÜv-Schrieb? Würd mich nämlich mal interessieren *g*

Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Also, "In Verkehr Bringen" bedeutet im wesentlichen erstmal, dass man Dinge Herstellt und dann verkauft...
Sozusagen in den Verkehr der Warenwirtschaft einBringt :)

Darfst ja auch keine Milch mehr verkaufen, wenn diese übers Mindesthaltbarkeitsdatum drüber ist...

Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.
Das wär mir neu, ausser es ist nichts ausgesondertes mehr da...

Wäre ja auch völlig schwachfug nur neues Material ein zu setzen, da man schliesslich eh nur damit übt... und dafür ist ein Verbandpäckchen, welches seit 3 Wochen abgelaufen ist immernoch mehr als genug...

Somit kann man dem abgelaufenen Krams noch einen guten Verwendungszweck angedeien lassen...
(Würd ja sonst auch was teuer werden ;) )



Desweiteren: wiso glauben eigentlich hier noch welche, dass man abgelaufenes Verbandmaterial noch auf offenen Wunden o.ä. einsetzen sollte????

Ich schnippelt doch auch keine schimmligen Karotten in die Suppe, weils doch eh nur in der Suppe verwendet wird und nicht roh gegessen *kopfschüttel*

MfG Fabsi