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Thema: Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Lustigerweise musst du aber rein rechtlich einen Verbandkasten fürs Fahrgestell mitführen...
    Gibt da aber ein Schrieb vom TÜV, dass in entsprechend ausgerüsteten einsatzfahrzeugen dauf verzichtet werden kann, sofern die Beladung eben auch wirklich drauf ist.
    Hast du da mal ne Quelle von dem TÜv-Schrieb? Würd mich nämlich mal interessieren *g*

    Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
    Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
    Also, "In Verkehr Bringen" bedeutet im wesentlichen erstmal, dass man Dinge Herstellt und dann verkauft...
    Sozusagen in den Verkehr der Warenwirtschaft einBringt :)

    Darfst ja auch keine Milch mehr verkaufen, wenn diese übers Mindesthaltbarkeitsdatum drüber ist...

    Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
    Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.
    Das wär mir neu, ausser es ist nichts ausgesondertes mehr da...

    Wäre ja auch völlig schwachfug nur neues Material ein zu setzen, da man schliesslich eh nur damit übt... und dafür ist ein Verbandpäckchen, welches seit 3 Wochen abgelaufen ist immernoch mehr als genug...

    Somit kann man dem abgelaufenen Krams noch einen guten Verwendungszweck angedeien lassen...
    (Würd ja sonst auch was teuer werden ;) )



    Desweiteren: wiso glauben eigentlich hier noch welche, dass man abgelaufenes Verbandmaterial noch auf offenen Wunden o.ä. einsetzen sollte????

    Ich schnippelt doch auch keine schimmligen Karotten in die Suppe, weils doch eh nur in der Suppe verwendet wird und nicht roh gegessen *kopfschüttel*

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Hast du da mal ne Quelle von dem TÜv-Schrieb? Würd mich nämlich mal interessieren *g*
    TÜV Filderstadt vor vielen Jahren ;-)

    Hab es im Original nicht vorliegen, nur mal als Fax gesehen...
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    TÜV Filderstadt vor vielen Jahren ;-)

    Hab es im Original nicht vorliegen, nur mal als Fax gesehen...
    Kannste da denn mal nachfragen? *g*

    Wenn ich da anruf, werd ich wohl nicht weiter kommen :D

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Wenn ich das hier so lese muss ich laut lachen. Das Ablaufdatum ist nur dann interessant wenn ich das Zeug in einer sterilen Umgebung nutze. Ist die Autobahn steril? Ist der Sportplatz steril? Dass dort irgendetwas nicht stimmt und zum Teil sehr Verkaufsorientiert ist, sieht man daran dass es unterschiedliche Verbrauchsdaten bei unterschiedlichen Herstellern gibt. Die Mitführpflicht eines RTW´s beruht auf der Tatsache, dass es in der STVO steht.
    Natürlich darf man solange das Material gewerblich nutzt keine abgelaufenen Sachen verwenden, aber im Privathaushalt? Der vergleich mit den verfaulten Möhren ist Unfug, denn ändert sich die Beschaffenheit des Materials nach Ablauf des MHD?

    Das einzige was man regelmäßig auswechseln soll, sind sämtliche Arten von Pflaster, da die warm und kalt nicht so mögen.

    Und zum Thema abgelaufenes Material in der Ausbildung:
    Warum gibt es unsteriles Ausbildungsmaterial?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

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