Mich würde mal interessieren nach welchen § oder Verordnungen die Polizei Bußgelder verhängen kann bei abgelaufenem Verfallsdatum und der TÜV dieses als Mangel festhalten darf, mir ist aus der Fahrschulzeit nur bekannt das einer im Fahrzeug vorhanden sein sollte aber da wurde nichts übers Verfallsdatum gesagt.
Ich danke für eure Antworten.
Mfg und ein frohes Neues
Chris