Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.

Ich wüste auch nicht das wo drin steht das man verpflichtet ist einen nicht abgelaufenen Verbandkasten mitzuführen, warum muss die Privatperson die kosten Tragen und das Land spart sich diese (s.o.)???

Habe letztens im TV gesehen das ein abgelaufener Verbandkasten ein Mangel beim TÜV ist, wasn Schwachsinn, es ist doch wichtiger das jeder die Basics der Ersten Hilfe kann und nicht wegschaut sondern anpackt und nicht ob der Verband schon abgelaufen ist oder nicht, solange die Verpackung OK ist und nicht aufgeriseen etc. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Mfg
Chris