Hallo,
Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.
Gruß
Sascha.
Hallo,
Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.
Gruß
Sascha.
StVZO §35h
danke
In diesem Gesetzestext finde ich nichts über das Verfallsdatum.Zitat von Fahrschule24.net
Demnach frage ich mich wonach die gehen?
Auch hier nichtsZitat von StVZO.de
und im Bußgeldkatalog bin auch nicht fündig geworden.
Habe nur in einigen anderen Foren gelesen das das Verfallsdatum für gewerblich genutzte Fahrzeuge wichtig ist (abgelaufenes Material austauschen) dieses aber nicht für den Privaten Bereih gilt.
Mfg
Chris
Das Material hat halt den Bedingungen, die in der DIN 13164 vorgeschrieben sind, zu genügen, wenn dort Heftpflaster vorgeschrieben ist, sollte die Rolle halt noch Klebkraft aufweisen, sonst ist es kein Helftpflaster mehr und für ein steriles Verbandpäckchen garantiert der Hersteller die Einwandfreiheit auch nur bis zu einem gewissen Datum, danach kann man davon ausgehen, dass es der DIN 13164 eben nicht mehr entspricht.
Außerdem verstehe ich diese Haarspalterei nicht. Ich möchte im Falle eines Unfalles mit einwandfreiem Material versorgt werden, daher halte ich eben auch einen entsprechend aktuell gehaltenen Kasten vor und erwarte dieses auch von anderen. Und die 6 Euro alle 5 Jahre für ein neues Kästchen ist im Vergleich zu den sonstigen Betriebskosten eines KFZ wirklich marginal.
Haribo macht Markus froh!
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