StVZO §35h
StVZO §35h
danke
In diesem Gesetzestext finde ich nichts über das Verfallsdatum.Zitat von Fahrschule24.net
Demnach frage ich mich wonach die gehen?
Auch hier nichtsZitat von StVZO.de
und im Bußgeldkatalog bin auch nicht fündig geworden.
Habe nur in einigen anderen Foren gelesen das das Verfallsdatum für gewerblich genutzte Fahrzeuge wichtig ist (abgelaufenes Material austauschen) dieses aber nicht für den Privaten Bereih gilt.
Mfg
Chris
Das Material hat halt den Bedingungen, die in der DIN 13164 vorgeschrieben sind, zu genügen, wenn dort Heftpflaster vorgeschrieben ist, sollte die Rolle halt noch Klebkraft aufweisen, sonst ist es kein Helftpflaster mehr und für ein steriles Verbandpäckchen garantiert der Hersteller die Einwandfreiheit auch nur bis zu einem gewissen Datum, danach kann man davon ausgehen, dass es der DIN 13164 eben nicht mehr entspricht.
Außerdem verstehe ich diese Haarspalterei nicht. Ich möchte im Falle eines Unfalles mit einwandfreiem Material versorgt werden, daher halte ich eben auch einen entsprechend aktuell gehaltenen Kasten vor und erwarte dieses auch von anderen. Und die 6 Euro alle 5 Jahre für ein neues Kästchen ist im Vergleich zu den sonstigen Betriebskosten eines KFZ wirklich marginal.
Haribo macht Markus froh!
Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.
Ich wüste auch nicht das wo drin steht das man verpflichtet ist einen nicht abgelaufenen Verbandkasten mitzuführen, warum muss die Privatperson die kosten Tragen und das Land spart sich diese (s.o.)???
Habe letztens im TV gesehen das ein abgelaufener Verbandkasten ein Mangel beim TÜV ist, wasn Schwachsinn, es ist doch wichtiger das jeder die Basics der Ersten Hilfe kann und nicht wegschaut sondern anpackt und nicht ob der Verband schon abgelaufen ist oder nicht, solange die Verpackung OK ist und nicht aufgeriseen etc. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Mfg
Chris
Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.
Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.
Mfg
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Richtig, das mache ich persöhnlich auch wenn ich im Dienst bin.
Die "Regelung" (wenn diese existiert) betrifft nur die San-Rucksäcke vom GW-San, unser normales San-Matreial was auf Diensten eingesetzt wird ist natürlich nicht abgelaufen und wird bei bedarf auch sofort getauscht. (Taschen-/Wagen-/Materialkontrolle vor dem Dienst ist selbstveständlich zumindestens bei mir)
Mfg
Chris
Stellen wir uns was vor. Du machst SAN Dienst. Bei deiner Taschenkontrolle findest du eine Handvoll Sachen die abgelaufen sind. Diese tauscht du dann mit den Sachen vom GW San. Dort darf ja abgelaufenes MAT gelagert werden.. Seltsam
SanMat das auf einem Auto nicht mehr brauchbar ist soll auf dem anderen noch i.O. sein?
Merkst du was? Ich gehe davon aus ja.
Nur weil er dir vorgesetzt ist heißt es noch lange nicht das er mehr Ahnung hat.
Im Zweifel - Schriftlich
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Tach Post,
also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.
Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.
Gruß
Der EL
Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!
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