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Thema: Programierung Memo

  1. #16
    koi2k Gast
    jetzt hat er mir dieses geschrieben.
    so habe mich nochmal erkundigt und so wurde es mir erklärt also es ist ein 4m bos.
    bos steht für
    behörden und organisationen mit sicherheitsaufgaben
    darunter zählen zb feuerwehr thw rettungsdienst
    bergwacht wasserwacht höhenrettung katastrophenschutz polizei und noch viele andere
    organisationen.
    diese laufen nicht alle im gleichen frequenzbereich was auch gar nicht machbar
    wäre.
    so ist es ein 4 meterband bos gerät was in einr von diesen organisationen zum einsatz kommt

    Also waren meine angaben alle richtig es wurde in keiner weise eine falsche aussage zu diesem melder
    getroffen.
    ich hatte den melder gekauft bei e bay gekauft und die gleichen daten kopiert und
    wiedereingefügt.

    also ich habe ihnen jetzt alles erklärt was ioch weis und was man mir gesagt
    hat.

    dies war meine letzte mail an sie

    zum schluss schicke ich ihnen noch ihre einwilligung

    Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Das bedeutet: Mit Abgabe eines Gebotes erklären
    Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu- und
    Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Somit also keine Gewährleistung, keine Garantie, keine
    Nachverhandlungen. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind!

  2. #17
    koi2k Gast
    Seine Angaben Frequenzbereich

    4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand

    Habe bekommen 4-Meter-BOS Mittelband

  3. #18
    Registriert seit
    19.12.2001
    Beiträge
    2.193
    Da hast Du leider ins Klo gegriffen . Die Artikelbeschreibung des Verkäufers gleicht zwar einer Arschlochaktion da er vermutlich wichtige Infos vorenthalten hat , aber leider wird er Recht bekommen wenn Du es drauf anlegst . Seine Beschreibung ist soweit korrekt , aber unvollständig . "DU" hast auf "Kaufen" gedrückt ohne vorher nach dem genauen Frequenzbereich zu fragen . Das man bei Ebay mit solchen merkwürdigen Methoden rechen muss ist doch nicht neu.

    Da der Verkäufer den Melder selbst von Ebay hat , wird es ihm ähnlich ergangen sein wie Dir - nun ist er vermutlich froh drüber dass er den Schrott wieder los hat .

    Joe
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  4. #19
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.255
    Ich bleibe dabei ..
    Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
    Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
    Registriert seit
    02.02.2003
    Beiträge
    130
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dabei ..
    Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
    Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
    Wieso hat er diese verschwiegen, vielleicht wusste der Verkäufer ja nicht einmal selber genau drüber bescheid?

    Desweiteren hätte sich der Käufer ja in diesem Falle wirklich vorher genauer mit dem Artikel beschäftigen können oder? (allgemein gemeint :-))

    Wie gesagt der Melder war im 4-BOS Band angegeben und darin arbeitet er auch.
    Anders wers gewesen hätte er geschrieben 2m Band etc. und jetzt nen 4m Melder.

    Ich glaube das einfachste ist Ihn umquarzen zu lassen bzw. wieder weiterverkaufen.

  6. #21
    Florian Pullenreuth Gast
    mit umquarzen wird man sich beim Memo schwer tun :-)

  7. #22
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    10.12.2001
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    2.651
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dabei ..
    Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
    Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
    Leider nicht ganz. Der einzige Weg würde evtl. über
    § 119 - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
    gehen. Wobei der Verkäufer da sofort rauskommt, wenn er nachweist, dass es baugleiche Melder mit dem von ihm gelieferten Bandbereich gibt, die in Deutschland verwendet werden. Der Frequenzbereich ist zwar unstrittig wesentliche Eigenschaft bei der Entscheidung für den Kauf gewesen, aber hätte der Käufer, in Kenntnis dass es Melder im 4m-Ober-, Mittel- und Unterband gibt, die Pflicht gehabt nachzufragen, welches Band der Melder besitzt.
    Fazit: Keine Chance!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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