Ich glaube dem ist nicht so, ich meine im HBKG würde stehen dass der SBI oder GBI immer die Einsatzleitung hat sobald er an der Einsatzstelle ist, dies ist im Gesetz festgelegt und er kann sich nicht dagegen wehren.
Der KBI übernimmt erst die Einsatzleitung wenn er z.B. grobe Taktische Fehler des SBI/GBI erkennt. Ich denke mal der Hessen Mitte 01 ist der nächste der dann die Einsatzleitung übernehmen kann.
Der KBI oder der Hessen Mitte 01 wären ja schön blöd wenn sie trotz eines fähigen SBI/GBI mit umfangreichen Orts- und Objektkenntnissen die einsatzleitung übernehmen würden und dann würden aufgrund mangelnder Ortskenntnisse irgendwelche schnitzer passieren.
Würdet ihr euch gut dabei fühlen wenn so ein "Sesselfurzer" aus irgendeinem Ministerium die Einsatzleitung hätte, obwohl er weder euch noch den Ort richtig kennt? Mir wäre da mein SBI lieber, der kennt die stärken und schwächen seiner Einheiten und kann sie entsprechend einsetzen.
Ich könnte mir nur vorstellen der der Mitte 01 bei sehr großen schadensereignissen einen bestimmten platz in der TEL einnimmt.