An den §35 StGB könnte man auch denken, aber die Möglichkeit der Verständigung des Rettungsdienstes ist natürlich ein gewichtiges Argument...
An den §35 StGB könnte man auch denken, aber die Möglichkeit der Verständigung des Rettungsdienstes ist natürlich ein gewichtiges Argument...
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)