In Bayern steht oder stand dazu mal was in den Ausführungsbestimmungen zur BOS-Funkrichtlinie. Ich hab aber gerade nicht die Zeit das zu suchen, muss gleich weg.
In Bayern steht oder stand dazu mal was in den Ausführungsbestimmungen zur BOS-Funkrichtlinie. Ich hab aber gerade nicht die Zeit das zu suchen, muss gleich weg.
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Die Feuerwehr hat die Erlaubnis auf der ihr zugeteilten Funkfrequenz Gespräche auszutauschen. Dazu gibt es Geräte. Die Bestimmungen für diese Geräte sind in der TR-BOS festgelegt.
Als Organisation selbst solltest man keine Probleme haben. Kaufen entsprechednen Rufnamen zuteilen und gut ists. Die erforderliche Genehmigung gilt , so meine ich, nur für Privatepersonen, die in ihrer Fnuktion ein FuG brauchen.
Danke soweit!
Halbzeit, foste!!!
werden quasi keine FUG13 oder ähnliches genehmigt. Ausnahmen sind nur KBM´s und ganz vereinzelt LNA´s
Gruß
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
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