Der Anmeldeweg ist mir bekannt. Es geht nur darum, ob man ein 4m-Handfug zugelassen bzw. angemeldet bekommt. Das sollte man schon vor der BESCHAFFUNG klären. Sonst sitzt man auf dem Gerät und darfs nicht nutzen :-)
Der Anmeldeweg ist mir bekannt. Es geht nur darum, ob man ein 4m-Handfug zugelassen bzw. angemeldet bekommt. Das sollte man schon vor der BESCHAFFUNG klären. Sonst sitzt man auf dem Gerät und darfs nicht nutzen :-)
Halbzeit, foste!!!
Servus!
Dazu gibt Dir der zuständige Mitarbeiter Deines Landes-Innenministeriums bestimmt gerne vor der Beschaffung Auskunft. Denn dieser wird es später wohl auch genehmigen bzw. ablehnen.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Also bei uns in BW rennen die Funkausbilder mit so einem Teil rum! Das ist recht amüsant, da diese Antenne logischerweise so riesig ist und die sich damit so toll vorkommen!
@DJUwert:
==> Daraus schließe ich das es, zu mindestens in BW, erlaubt ist. Jedoch kann ich dir leider auch keinen Gesetzestext anbieten!
hmm ich kenn auch keinen gesetzestext...aber bei un im LK ist es so geregelt das der kbm der einzige ist der ein 4m handfunkgerät betreiben darf...wurde uns beim funklehrgang erklärt....
In Bayern steht oder stand dazu mal was in den Ausführungsbestimmungen zur BOS-Funkrichtlinie. Ich hab aber gerade nicht die Zeit das zu suchen, muss gleich weg.
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Die Feuerwehr hat die Erlaubnis auf der ihr zugeteilten Funkfrequenz Gespräche auszutauschen. Dazu gibt es Geräte. Die Bestimmungen für diese Geräte sind in der TR-BOS festgelegt.
Als Organisation selbst solltest man keine Probleme haben. Kaufen entsprechednen Rufnamen zuteilen und gut ists. Die erforderliche Genehmigung gilt , so meine ich, nur für Privatepersonen, die in ihrer Fnuktion ein FuG brauchen.
Danke soweit!
Halbzeit, foste!!!
werden quasi keine FUG13 oder ähnliches genehmigt. Ausnahmen sind nur KBM´s und ganz vereinzelt LNA´s
Gruß
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
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