hmm ich kenn auch keinen gesetzestext...aber bei un im LK ist es so geregelt das der kbm der einzige ist der ein 4m handfunkgerät betreiben darf...wurde uns beim funklehrgang erklärt....
hmm ich kenn auch keinen gesetzestext...aber bei un im LK ist es so geregelt das der kbm der einzige ist der ein 4m handfunkgerät betreiben darf...wurde uns beim funklehrgang erklärt....
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