Das ist nämlich genau der Grund, weshalb wir uns hier inne Köppe kriegen. Es gibt keine Vorschrift die das explizit erlaubt oder verbietet. Wenn doch, möge man mir das bitte beweisen.
Das was Fabsi an Gesetzestexten rausgekramt hat, ist zwar gut und schön, dabei geht es aber um die unrechtmäßige Nutzung der Notrufnummer.
Somit stellt sich dann die Frage: Ist es unrechtmäßig, bei Aufforderung durch die LST eben diese über die Notrufnummer zu kontaktieren?
Wenn ich während eines Einsatzes aufgefordert werde über Draht zu kommen dann nehm ich einfach die Nummer die mir gerade in den Sinn kommt, fertig . Und wenns eben die dreistellige ist. Da hätte ich keine Angst vor irgendwelchen Konsequenzen - wer dann was auszusetzen hat soll sich gefälligst selber die Nacht bei Regen auf der BAB um die Ohren schlagen .
Zumal die Aufzeichnung beim Notruf mitläuft - ist das ein Nachteil ? Finde ich nicht .
Joe
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Da stimme ich Dir zu 100% zu Joe.
Gruss Flo
Gruss Flo
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