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Aber okay, dann ist also Eurer Meinung nach alsso ist die ganze Norm absurd, da ja nur ein LF16-TS mit 2 Pumpen zu gebrauchen ist (frag mich dann zwar nur, was die mit der Ausstattug für 2 Gruppen wollen - schließlich kann da eh nur eine Gruppe mitfahren...).
Wofür waren/sind LF16-TS ursprünglich vorgesehen (kleiner Tipp: Hat mit Brandbekämpfung erstmal überhaupt nix zu tun)? Diesen Einsatzzweck kann dieses Fahrzeug mit der Beladung inkl. 2 Pumpen erfüllen. Bei anderen Fahrzeugen liegt ein anderer Einsatzzweck zugrunde, an dem sich die Beladung ausrichtet.
Übrigens: Welche Ausstattung und Besatzung hat nochmal das TSF? Aha...

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Hier fahren viele Fahrzeuge mit 2 Pumpen und glaube mir, gerade im Hochwasserfall werden diese auch benötigt. Denn die TS steht am Regenwasserkanal, um Wasser zurück zu pumpen und eine festeingebaute wäre daher sinnvoll, um nebenbei den Brandschutz sicherzustellen...
Konsequenz: Demzufolge muss jede Wehr jedes Fahrzeug mind. 2x vorhalten, da es ja jederzeit zu Paralelleinsätzen kommen könnte?

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Der Normentwurf läuft ja genau in die Richtung der Technischen Weisung Nr. 14 des Landes Niedersachsen, denn hier gibt es ja noch das "alte" LF8 mit 2 Pumpen und ohne Tank.
Welcher Normentwurf läuft in diese Richtung? StLF? Nö. Gerade Niedersachsen hat dieses wasserlose LF8 geschaffen, weil viele Wehren da mit Trupp-TLF arbeiten und im Rahmen der Typenreduzierung ihren taktischen Blödsinn nicht ändern wollten (bzw. noch heute wollen...). Die zweite Pumpe ist auch da im Grunde Käse. Wir haben übrigens auch noch ein LF8 nach alter Norm im Dienst, die TS haben wir seit Jahren nicht mehr genutzt (außer ab und zu mal probelaufen).

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Ich versuche ja nur klarzumachen, daß es örtliche Gegebenheiten geben kann, wo eine 2te Pumpe sinnvoll ist.
Es gibt nur ganz wenige Situationen, wo örtliche Gegebenheiten eine Normabweichung sinnvoll machen. Diese Situationen kann man mit expliziten theoretischen udn praktischen Einsatzszenarien belegen. ISt heir bislang nicht der Fall...
Und wieso ist eigentlich das Ausrichten auf Paralleleinsätze eine "örtliche Gegebenheit"?