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Thema: Neuer Löschfahrzeugtyps zwischen TSF-W und LF 10/6 --> TSF-W S

  1. #31
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    Zitat Zitat von Walmsburger Beitrag anzeigen
    Der Normentwurf ist ja auf Basis des LF10/6 wieder ein Schritt in diese Richtung - nur eben mit einer Staffelkabine und das wahrscheinlich mit dem Sinn, aus führerscheinrechtlichen gründen bei 7,49 t zu bleiben...
    ...
    Welchen Sinn soll ein Fahrzeug aus führerscheinrechtlichem Sinn bis 7,49 to. machen, wenn man für ein derartiges Fahrzeug nach herrschendem FS-Recht die Klasse C benötigt.

    Sinnhaft wären, um auch Kameraden mit "Pkw-Führerschein/Klasse B" die Gelegenheit zum Fahren zu geben, Fahrzeuge bis 3,5 to. Und da bleiben meines Wissens nur TSF oder eventuell TSF-W übrig.

  2. #32
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    Naja, ein letztes Mal melde ich mich noch mal dazu:

    Ein Großteil der Kameraden hat ja noch den alten Klasse 3 Führerschein und kann das Fahrzeug bewegen, daher macht die Überlegung wegen des Führerscheins bei 7,49 t derzeit (noch) Sinn...

  3. #33
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    Wenn jetzt Fahrzeuge beschafft werden, die dann 25 Jahre laufen sollen (wenn sie das mit dem technischen Schnickschnack der heutigen Zeit überhaupt schaffen), ist es unsinnig, Führerscheingrenzen einzuhalten, die es schon seit Jahren nicht mehr gibt.
    Wenn derzeit die Führerscheinlage eine solche Grenze zulässt, ists in Ordnung. Wie siehts in 5 oder 10 Jahren aus? Soetwas muss immer zukunftsmäßig betrachtet werden.

  4. #34
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Welchen Sinn soll ein Fahrzeug aus führerscheinrechtlichem Sinn bis 7,49 to. machen, wenn man für ein derartiges Fahrzeug nach herrschendem FS-Recht die Klasse C benötigt.
    *Klugscheißmodus an*
    Dafür brauchst du die Klasse C1 und net C
    *Klugscheißmodus aus*

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Sinnhaft wären, um auch Kameraden mit "Pkw-Führerschein/Klasse B" die Gelegenheit zum Fahren zu geben, Fahrzeuge bis 3,5 to. Und da bleiben meines Wissens nur TSF oder eventuell TSF-W übrig.
    Zitat Zitat von überhose
    Wenn jetzt Fahrzeuge beschafft werden, die dann 25 Jahre laufen sollen (wenn sie das mit dem technischen Schnickschnack der heutigen Zeit überhaupt schaffen), ist es unsinnig, Führerscheingrenzen einzuhalten, die es schon seit Jahren nicht mehr gibt.
    Wenn derzeit die Führerscheinlage eine solche Grenze zulässt, ists in Ordnung. Wie siehts in 5 oder 10 Jahren aus? Soetwas muss immer zukunftsmäßig betrachtet werden.
    Die neue Regelung für die Führerscheinklasse kam 1999
    d.h. die jenigen die jünger als 26 Jahre sind haben (meist) nur den Führerschein Klasse B... (Für diese Leute hast du recht)
    d.h. die 27j. und älter haben alle noch (meist) den Führerschein Klasse 3 (bis 7,5t jetzt Klasse C1)
    d.h. (angenommen man macht bis zum 50. Lebensjahr Dienst in der Fw) es wird in den nächsten 24 Jahren immernoch Fahrer mit der Klasse 3 geben.....

    Solange werden die heutigen Autos aber IMHO auf Grund der Technik garantiert nicht halten!!!

    Also macht es durchaus Sinn immernoch auf diese alten Führerscheinklassen zu achten

    Aus allem anderen halte ich ich jetzt bewusst zurück!

    Gruß Maddin
    Geändert von Maddin (17.11.2007 um 20:29 Uhr)

  5. #35
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    Man sollte dabei allerdings auch berücksichtigen, dass entsprechend junge Kameraden mit Klasse B nachkommen. Und ob denen die Kommune jetzt C1 oder C bezahlt ist auch wurscht. Und man hat sich nicht "die Zukunft" verbaut durch das Festhalten an einem zu kleinen Fahrgestell.
    Viele Grüße

    Christian

  6. #36
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    *Klugscheißmodus an*
    Dafür brauchst du die Klasse C1 und net C
    *Klugscheißmodus aus*
    Einigen wir uns darauf, dass wir beide Recht haben!

    C = mehr als 3,5 t und Anhänger bis 750 kg

    C1= bis 7,5 t und Anhänger bis 750 kg

  7. #37
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Einigen wir uns darauf, dass wir beide Recht haben!

    C = mehr als 3,5 t und Anhänger bis 750 kg

    C1= bis 7,5 t und Anhänger bis 750 kg
    Joa und daher kann ich auch C1 haben und brauch net den "großen" C....
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  8. #38
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    Ich habe jedoch mal gehört , dass zwischen C1 und C kein großer Preisunterschied liegt , oder habe ich mich da verhört ?

    Wenn es so ist , wäre es eigentlich egal ...

  9. #39
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    hmm den preisunterschied zwischen C1 und C weiß ich ned
    aber wenn C dann besser gleich den CE, weil da ist der preisunterschied wirklich nicht mehr groß
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  10. #40
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    hmm den preisunterschied zwischen C1 und C weiß ich ned
    aber wenn C dann besser gleich den CE, weil da ist der preisunterschied wirklich nicht mehr groß
    Dann das "E" aber bitte nicht kommunal finanziert.

  11. #41
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    @überhose: sagt ja auch keiner, aber es macht sinn das geich mitzumachen... weil der mehraufwand ist minimal...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  12. #42
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Dann das "E" aber bitte nicht kommunal finanziert.
    Warum nicht? Da Du ja örtliche Gegebenheiten grundsätzlich nicht gelten lässt, müssten eigentlich alle den CE machen - gerade Bootsanhänger, Anhänger im Katastrophenfall (Sandsacktransport) oder irgendein anderer Anhänger hat schnell mal die 750 kg überschritten...

  13. #43
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    Zitat Zitat von Walmsburger Beitrag anzeigen
    Warum nicht? Da Du ja örtliche Gegebenheiten grundsätzlich nicht gelten lässt, müssten eigentlich alle den CE machen - gerade Bootsanhänger, Anhänger im Katastrophenfall (Sandsacktransport) oder irgendein anderer Anhänger hat schnell mal die 750 kg überschritten...
    Schade eigentlich, bislang hatte ich dich als Diskussionspartner wirklich noch ernstgenommen...

  14. #44
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    Sorry - aber so ist es doch - hier hätten viele mit einem einen C oder einem C1 kurz über lang Probleme. Unser neuer Bootstrailer hat ein zGG von 1,3 t und wir haben hier im Landkreis noch größere Bootsanhänger, wo z.B. ohne LF als Zugfahrzeug gar nichts mehr geht.

    Des weiteren kommt es oft genug vor, daß da doch mal ein Anhänger hinter einem LF hängt und für gewöhnlich ist es kein 750kg-Anhänger, sonder ein paar Nummern größer...

    Aber okay - Du diskutierst mit mir schon lange nicht mehr - Du teilst mir DEINE Meinung mit.
    Unter Diskussion verstehe ich etwas anderes...

    "... Zu einem guten Diskussionsstil gehört es u. a., gegenteilige Argumente und Meinungen zuzulassen und genau zu prüfen, anstatt sie vorschnell zu verwerfen...."

    Quelle: Wikipedia

    EDIT: Prinzipiell kann man diesen Thread eh schließen - um das Thema geht es hier schon lange nicht mehr und die gestellte Frage ist längst geklärt...

  15. #45
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    Die Führerscheinproblematik beruht auf ganz klaren rechtlichen Vorgaben. Wenn man bestimmte Fahrzeuge/Anhänger hat, braucht man einen bestimmten Fahrerlaubnisumfang. Wenn du mir das jetzt mal auf deine "örtlichen Gegebenheiten" im Beschaffungsbereich projeziert bekommst, bist du gut...

    (Mal allgemein: Wikipedia ist für mich keine Quelle, der ich irgendeine besondere Bedeutung zuspreche. Da kann im Grunde jeder Depp reinschreiben, was ihm gerade einfällt.)

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