Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: OrgL RD mit RS?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von firemaxx Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Da ich shcon öfters gelesen habe das man als RS einen OrgL lehrgang machen kann,wollte ich fragen was man für mindest quali's benötigt und welche schule die anbietet.

    Danke schonmal im vorraus !!!
    Den RS

    SChule wären dann die Heinzmänner
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Für Hessen gilt:

    Eingangsvorraussetzung zum OrgL-Lehrgang:

    -RA mit 2 Jahren Berufserfahrung als RA
    -Zugführer KatS (HiOrg)
    -BOS-Funkzeugnis

    Ausbildunen als OrgL aus anderen Bundesländern werden nur anerkannt, wenn sie die hess. Besonderheiten beinhalten.

    Du kannst wahrscheinlich auch in Hessen Schulen finden, die Dich als RS ohne ZF-Ausbildung den OrgL-Lehrgang machen lassen (bringt ja schliesslich Geld in die Kasse), aber so wirst Du nicht als OrgL eingestzt/ernannt werden...
    MfG

    brause

  3. #3
    Registriert seit
    03.06.2004
    Beiträge
    143
    Danke für eure schnelle antworten,wisst ihr vllt. ne schule in BaWü oder in der nähe?

  4. #4
    Registriert seit
    27.04.2004
    Beiträge
    1.257
    www.asb-schulen.de
    Die ist in Lauf an der Pegnitz (nähe Nürnberg)

  5. #5
    Registriert seit
    03.06.2004
    Beiträge
    143
    danke, aber da finde ich nur gruppen/zugführer, und wenn dann möcht ich gleich den OrgL machen.
    gibt es eigendlich en unterschied zwischen OrgL und ELRD?
    Geändert von firemaxx (10.11.2007 um 16:16 Uhr)

  6. #6
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von firemaxx Beitrag anzeigen
    ..... und wenn dann möcht ich gleich den OrgL machen.
    gibt es eigendlich en unterschied zwischen OrgL und ELRD?
    Du bist der Hammer! willst ihn machen kennst aber anscheinend nicht seinen Aufgabenbereich... sonst würdest Du diese Frage sicher nicht stellen..

    Der OrgL:
    Er handelt zur Gefahrenabwehr und wird nicht präventiv tätig. Seine Aufgaben umfassen:

    * Feststellung und Beurteilung der Schadenslage aus taktisch-organisatorischer Sicht (Art des Schadens, Art der Verletzungen/Erkrankungen, Anzahl Betroffener, Intensität/Ausmaß der Schädigung, Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklung, Vorhandene Kräfte und Einheiten, Verbandsmaterial, Medikamente, medizinisches Gerät, Transportkapazität)
    * Beurteilung, Standortfestlegung und Einrichtung von Verletztenablagen, Behandlungsplätzen, Verletztensammelstellen, Rettungsmittelhalteplätzen, Bereitstellungsräumen und Hubschrauberlandeplätzen
    * Leitung des Einsatzes der unterstellten Kräfte
    * Erfassung der Betroffenen (Registrierung)
    * Organisation des Verletztenabtransports (in Abstimmung mit der Rettungsleitstelle und unter Berücksichtigung der Festlegungen des LNA)
    * Verbindung zur Rettungsleitstelle und zur übergeordneten Führung (Anforderungen und Lagemeldungen)
    * Anforderung/Nachforderung von Einsatzpotential bei der Rettungsleitstelle in Abstimmung mit dem bzw. auf Anforderung des LNA

    Dazu sind gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen, einsatztaktische Ausbildung, Einsatzerfahrung und Führungskompetenz notwendig. Der OrgL ergänzt damit die notfallmedizinischen Kenntnisse des Leitenden Notarztes.

    Organisatorische Leiter sind meist erfahrene Rettungsassistenten mit einer Zusatzausbildung. Sie üben ihre Tätigkeit häufig ehrenamtlich oder im Rahmen ihres rettungsdienstlichen Berufes aus.

    Der ELRD oder ALRD:

    Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung im Notarzt- und Rettungsdienst verantwortlich. Da in Deutschland der Rettungsdienst in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) - sofern existent - in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen definiert.

    (Quelle: Wikipedia )

    Gruß Tele.......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Der ELRD oder ALRD:

    Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung im Notarzt- und Rettungsdienst verantwortlich. Da in Deutschland der Rettungsdienst in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) - sofern existent - in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen definiert.

    (Quelle: Wikipedia )
    Ich glaube, du hast dich da gerade Verwikiet ;)

    ELRD ist der Einsatzleiter Rettungsdienst *g*

    Und das ist otto normal der, der in der Einsatzleitung sitzt und da die Hosen anhat...

    Führt letztendlich die Einheiten für den OrgL und LNA...
    (Auch, wenns da immer wieder verschneidungen gibt, welche Führungskraft wem was sagt)

    Aber die Fäden laufen eben beim ELRD zusammen...

    MfG Fabsi

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •