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Thema: Lehrgang GF?

  1. #16
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    Theoretisch bist du mit Abschluss deiner GF-Ausbildung einsatzfähig. Da muss der Bürgermeister dich nicht einberufen. Eher gibt es eine Ernennung durch den Wehrleiter/führer.
    Rächdschraibrefoam?

  2. #17
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    Jetzt aber mal die Bälle flach halten....

    Ich selbst war 2005 schon auf der HLFS auf dem Lehrgang...

    was ich in der Funktion als GF für ne Verantwortung habe ist mir schon klar aber das hat erstmal nix mit dem Lehrgang zu tun...

    auch wenn ich den Lehrgang habe heist es nicht das ich den job auch mache...

    in den 2 Jahren war es bis jetzt nur 2x vorgekommen das ich GF gemacht habe....

    Das ich dann direkt ne große Verantwotung habe ist auf jeden fall klar aber von anfang an zu sagen das man sich vor dem lehrgang schon große Gedanken drum machen soll find ich etwas übertrieben...

    klar wenn ich den lehrgang habe kann ich auch eingesetzt werden... aber er hat ja nie darüber was gesagt das er sich dem nicht gewachsen fühlt...

    Also: den Lehrgang selbst kann ich nur empfehlen.... man muss ja nicht grad zurückkommen und glauben man könnte jetzt alles und sich sofort bei jedem einsatz vorne rechts hinsetzen...

    den Job lernen tut mann erst bei vielen Übungen und "kleinen" Einsätzen nach dem Lehrgang
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  3. #18
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    ok hilft mir weiter,danke.

    ach ja,und die dauer des lehrganges?

  4. #19
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    In Brandenburg 2 Wochen.

    @maddin:
    Es gibt Leute die eben nicht unbedingt geeingnet sind Verantwortung zu übernehmen. Daher sollte man sich schon etwas Gedanken darüber machen. Und wenn du die Ausbildung gemacht hast, dann bist du doch auch befähigt eben genau da vorn zu sitzen. Es sei denn deine Wehrleitung hat mit dir ein Problem. Das man sich zurück hält, sollte jedoch klar sein. Erfahrung haben andere sicherlich mehr.
    Rächdschraibrefoam?

  5. #20
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    na, da wird es wohl in thüringen auch nicht viel anders sein

  6. #21
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    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.

  7. #22
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.
    Warum nicht mit 20 Jahren?? Wenn man sich dafür interessiert und wirklich auch in der Funktion danach arbeitet und sich wirklich anstengt und versteht was man macht und sinnvoll arbeitet spielt das alter doch keine Rolle warum sollten das immer nur "ältere" machen lasst doch die Jungen auch mal ran.

  8. #23
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    Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

    Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier werden (mal wieder...) Funktion und Qualifikation durcheinander geworfen.

    Wenn man in 2 Jahren nur 2x wirklich in der Funktion GF tätig wird, frage ich mich ernsthaft warum dieser Lehrgang belegt und finanziert wurde. Außerdem habe ich starke Zweifel, ob man mit 20 Jahren für diesen Lehrgang und diese Qualifikation eine sinnvolle Besetzung ist.
    in den Zwei jahren habe ich wie gesagt Im Einsatz 2x GF gemacht (bei insgesamt 25 Einsätzen in den 2 Jahren reicht mir das auch) Anders sieht es bei den Übungen aus...Dort mache ich regelmäßig GF ....

    Zu dem Alter: bei uns im Lehrgang waren wir zu 90% nur bis max 25Jahre da wir ihn als Jfw machen MÜSSEN!
    Ansonsten kann ich FireFlo112 nur zustimmen...

    Ich denke in den zwei Fällen wo ich GF war (beides mal Erstangriffsfahrzeugführer und einmal Einsatzleiter), war ich mir meiner Verantwortung doch sehr bewusst und habe den Job recht gut gemacht! Bei uns ist es auch so das, (wenn möglich) ein junger Kamerad ruhig mal GF macht aber auch ein erfahrener bei Seite steht...
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  10. #25
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt nicht nur "jung", es gibt auch "zu jung". Dieses "zu jung" beinhaltet IMHO einfach zuwenig Erfahrung, um einen Gruppenführerposten adäquat besetzen zu können, besonders wenn's an die Situationen "Erstangriffsfahrzeugführer" oder "Einsatzleiter" geht.

    Hier im Landkreis ist man inzwischen übrigens dazu übergegangen, das vor dem Truppführerlehrgang schon mind. 5 Jahre Truppmanntätigkeit liegen müssen.
    Ähnliches musste ich auch während meiner GF-Ausbildung feststellen. Vor dem (sehr gut vorbereiteten) GF-Lehrgang war ich mir so ziemlich sicher, dass ich der Jüngste in diesem Lehrgang sein werde. Da hatte ich mich aber getäuscht. Der Jüngste war nicht 22 wie ich, sondern sogar gerade mal 19 Jahre "jung".
    Ich will nicht behaupten, dass ich mit meinen 22 Jahren mehr Erfahrung hätte wie jemand gehobenen Alters, aber um an die Arbeit des GF heranzukommen ist die Ausbildung nicht verkehrt. Zumal die Einsatzsituation ja bekannt ist - in den meisten Fällen ist von 8 GFn und ZFn nur einer da, wenn ein Einsatz kommt.
    Nur den GF mit 19 Jahren schon zu machen halte ich auch nicht für sehr Sinnvoll. Selbst wenn man dann schon einige Jahre JF hinter sich hat, aber ein "richtiger" Einsatz und damit auch die Erfahrung und Übung sollte schon vorhanden sein.
    Rächdschraibrefoam?

  11. #26
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    also Gampi,

    da will ich als Thüringer dich mal aufklären :

    GF Lehrgang in Bad Köstritz (Landesfeuerwehrschule) dauert 2 Wochen,
    dazu bekommst du eine Einberufung, mit der Du zu Deinem Chef gehst, der wiederum einen Antrag auf Lohnfortzahlung zur Feuerwehrschule schickt und Dich daraufhin hoffentlich die 2 Wochen von der Arbeit freistellt.
    Das Geld für Deinen Lohn bekommt er dann (falls Du wirklich an diesem Lehrgang teilgenommen hast) vom Land Thüringen zurück.

    Bei weiteren Fragen stehe ichgern zur Verfügung.......

    mfg
    Andy

  12. #27
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    Klärt sowas vorher mit dem Chef ab. Nicht erst Lehrgangsplatz blockieren, und dann mit der "Einberufung" dem Chef vor der Nase wedeln.

  13. #28
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    genau so ist das, wie überhose es schon sagt,
    bei uns wird sowas vorher sowohl mit dem arbeitgeber als auch mit dem kameraden, der zum lehrgang soll, abgesprochen.
    scheinbar hast du ja selbst vor der lehrgangsanmeldung gar nichts davon gewusst ?

  14. #29
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    Zitat Zitat von Andy*73* Beitrag anzeigen
    genau so ist das, wie überhose es schon sagt,
    bei uns wird sowas vorher sowohl mit dem arbeitgeber als auch mit dem kameraden, der zum lehrgang soll, abgesprochen.
    scheinbar hast du ja selbst vor der lehrgangsanmeldung gar nichts davon gewusst ?
    doch,doch ich wußte es schon seit längerer zeit. ich habe es montags mit meinen chef abgeklärt und es geht alles klar von ihm aus.

    gott sei dank

    danke für eure hilfe

  15. #30
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    Jetzt aber mal die Bälle flach halten....

    Ich selbst war 2005 schon auf der HLFS auf dem Lehrgang...
    F III 10/2005 ??
    Gruß Krauser

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