ja das sehe ich auch so, dass der melder an öffentlichen plätzen oder in öffentlichen gebäuden nicht auf mithören steht.
bei uns haben diese funktion nur führungsdienstgrade, wie KBR, KBI, soweit ich weiss ham das nicht mal die KBM`s bei uns...
es wurden auch schreiben vom landratsamt raus gegeben, die die verwendung dieser mithörfunktion nur eingeschränkt erlauben.
das damit natürlich auch mist gemacht wird ist ganz klar.
wenn bei uns ein melder über den landkreis programmiert wird, wird er für normale feuerwehr mitglieder auch nie auf mithören programmiert, dass geht uns ja auch nichts an, hauptsache ist wir kommen wenn der melder geht.

gruss christian