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Thema: Bündelfunk selbst betreiben?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Dabei aber nicht vergessen, dass jeglicher gewerblicher / kommerzieller Funkbetrieb im Amateurfunk nicht zulässig ist!
    Die Gegenstationen, mit denen Du funken willst, brauchen ebenso eine Amateurfunklizenz.
    Desweitern ist die Genehmigung für eine Relaisstation auch nicht ganz so einfach zu bekommen, da 2m und 70cm schon ziemlich dicht belegt sind.

    mfg
    Roland
    Geändert von rsgaf (18.10.2007 um 11:06 Uhr)

  2. #2
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    @ZickZAck
    Also die Gebühren für eine Relaisstelle sind im Betriebsfunk nicht höher als normal.
    Für Kurzzeitnutzungen werden die auch Problemlos zugeteilt!

    Für eine dauerhafte Zuteilung wird aber eine STRENGE Bedarfsprüfung vorgenommen!
    Der Grund liegt hier darin, das einerseits gleich zwei Frequenzen vergeben werden müssen, die auch noch im passenden Abstand liegen und andererseits diese Frequenzen dann wirklich nur noch exklusiv genutzt werden können! Denn eine weitere Zuteilung einer der Frequenzen an einen weiteren Bedarfsträger scheidet aus!

    Liegt ein Bedarf vor UND ist ein Frequenzpaar verfügbar, so wird auch die Relaisstelle genehmigt!

    (P.S. Ich habe (dienstlich) eine Zuteilung, die Frequenzen sind im 60Km Umkreis NICHT wiedervergeben!)

    Zum AFU:
    Wie schon geschrieben ist AFU ja nur für private/versuchs- Zwecke gedacht.
    Jegliche kommerzielle Nutzung scheidet aus!

    @RSGAF
    Eine RICHTIGE, ortsfeste Relaisstelle (Automatisch betrieben) ist tatsächlich etwas schwerer Anzumelden.
    Das wird i.d.R. nur genehmigt wenn Bedarf besteht (also nicht schon 5 andere Relais das Gebiet versorgen), Ein entsprechender Nutzen vorhanden ist sowie ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Natürlich müssen auch freie Frequenzen vorhanden sein!

    Aber Testweise darf ich ein Relais jederzeit aufbauen, solange ich den Betrieb beaufsichtige, es also nicht als "vollautomatische Station" arbeitet!
    Denn auch das gehört zum experimentieren...

    @Christian
    Für EVU/Industrie/BOS/Bahn gibt es tatsächlich reservierte Kanalpärchen für Duplexbetrieb im 2m u. 4m Band. (ÖPNV frequenzen in 4m sind Simplex! Bahn und BOS auch in 70cm)

    Wenn in 70cm Band ein Betriebsfunkrelais aufgebaut werden soll, so werden passende Frequenzpärchen gesucht, sind aber nicht reserviert!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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  3. #3
    Christian Gast
    Hallo,

    das mit den Relaistellen wird nicht mehr sooo streng gehandhabt, weil:

    - mittlerweile auch im 70cm Band Duplexfrequenzen vergeben werden
    - die Sendeleistungen exakter geplant werden d.h, manchmal werden nur 1 Watt genehmigt
    - durch digitale Betriebsarten (TDMA/FDMA) Überreichweiten weniger kritisch sind

    Kosten: einmalig um die 150 Euro, jährlich ab 50 Euro.

  4. #4
    Registriert seit
    18.11.2003
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das mit den Relaistellen wird nicht mehr sooo streng gehandhabt, weil:

    - mittlerweile auch im 70cm Band Duplexfrequenzen vergeben werden
    - die Sendeleistungen exakter geplant werden d.h, manchmal werden nur 1 Watt genehmigt
    - durch digitale Betriebsarten (TDMA/FDMA) Überreichweiten weniger kritisch sind

    Kosten: einmalig um die 150 Euro, jährlich ab 50 Euro.
    Hi Christian,

    Ja, du hast recht: Sooo streng ist es nicht mehr. Vor ein paar Jahren war es fast unmöglich eine Relaisstelle genehmigt zu bekommen! Da musste schon ein besonderer Bedarf vorliegen...

    Aber trotzdem wird der Bedarf noch recht streng geprüft...
    (Im Vergleich zu einer normalen Zuteilung... Wenn da die formalen Bedingungen eingehalten werden wird zugeteilt!)
    Grund ist halt einfach das bei einem Relais gleich 2! Frequenzen absolut exklusiv zugeteilt werden müssen! Und je nach Raute ist das schon alleine von den resourcen her ein echtes Problem.
    Aber es kommt sicher auch auf die Randbedingungen an.
    Wenn ich irgendwo im tiefsten Outback Ostdeutschlands, oder in den weiten Niedersachsens ein Relais in einer Raute aufstellen will, wo vieleicht gerade mal 2 Einzelfrequenzen zugeteilt sind und zig mögliche Päärchen frei, so ist das etwas anderes als wenn ich dasselbe in Hannover oder Köln machen will, wo schon Simplexfrequenzen ein knappes Gut sind!

    Ich habe das jetz schon ein paar mal durchexerxiert und weiß wovon ich spreche...
    Wenn die Begründung stimmt, dann bekommt man ein Relais. Aber der Taxifritze mit nur 5 Taxen hat da fast keine Chance!
    Mal davon abgesehen das man trotz Relais den Versorgungsradius des Funknetzes von 15KM nicht überschreiten darf! (offiziell)

    Mit der Sendeleistungsbegrenzung wird übrigends schon lange gemacht...
    Heute berechnet man es ebend mit einer PC-Software, frühermitdem Stift auf Papier.
    Manchmal nur 1 Watt ist gut... ;-)
    Wir planen gerade unserern Relaisstandort auf einen "besseren" zu verlegen und sind gerade rehnerisch auf eine Senderausgangsleistung von knapp 150mW gekommen. (bei 2dB Zuleitungsdämpfung und 8dBi Antenne...)

    Gruß
    Carsten
    Gruß
    Carsten
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  5. #5
    Registriert seit
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    220
    Hm, ich stelle mir grad selbst eine Interessante Frage.

    Es gibt doch diesen Konventionellen Kanal im BüFu (Art Ausweichkanal, wenns Netz nicht erreichbar ist/war). Dieser liegt auf 465,200MHz (zumindest bei mir). Aber nun zur Frage:

    Bin ich berechtigt diese Frequenz frei zu nutzen?
    Rächdschraibrefoam?

  6. #6
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    Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
    Hm, ich stelle mir grad selbst eine Interessante Frage.

    Es gibt doch diesen Konventionellen Kanal im BüFu (Art Ausweichkanal, wenns Netz nicht erreichbar ist/war). Dieser liegt auf 465,200MHz (zumindest bei mir). Aber nun zur Frage:

    Bin ich berechtigt diese Frequenz frei zu nutzen?
    Hi,

    Also der "öffentliche" Kanal in öffentlichen BüFu Netzen liegt bei 420,000 MHz.
    Die meisten (gängigen) BüFu Geräte können eigendlich auch nicht höher als 440MHz senden!

    (Motorola ab JEDI und spezielle Frequenzvarianten anderer Hersteller für PRIVATE NEtze ausgenommen)

    Wenn man Teilnehmer eines öffentlichen Netzes war/ist, darf man mit einem IN DIESEM NETZ angemeldetem Gerät auf 420,000 MHz arbeiten.

    Deine Frequenz liegt im normalen Betriebsfunkbereich und erfordert in jedem Fall eine Frequenzzuteilung. Entweder hat schon einmal jemand diese Frequenz umprogrammiert, ODER das Gerät war in einem nichtöffentlichen Netz im Betrieb und der betreiber dieses NEtzes hatte eine seperate Zuteilung für diese Frequenz.

    DU bist aber KEINESFALLS berechtigt ohne spezielle Zuteilung diese Frequenz zu nutzen!

    Gruß
    Carsten
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