@ManuelFF:
Bitte nimm es einfach so hin, egal ob es Dir sinnvoll erscheint oder nicht. Im Zweifelsfall wird eine unklare Regelung Dir von den Zuständigen eher negativ ausgelegt. Gerade in Bezug auf BOS-Funk sind da einige Verantwortliche sehr penibel - was fürs Grobe auch sehr sinnvoll ist.
Privat darf eh kein BOS-Funkgerät besessen werden, auch von keinem Mitglied einer solchen Organisation. Wenn überhaupt kannst Du privat ein Gerät kaufen, um es Deiner Org. als Leihgabe oder als Spende zukommen zu lassen. Das Gerät muss dann ohnehin an die Aufsichtsbehörde (bei uns in S-H das Polizeiverwaltungsamt) gemeldet werden, weil die eine Zahl der eingesetzten FuG brauchen.
Wenn Du jetzt dieses FuG auch noch mit nach Hause nimmst und es in dienstfreier Zeit (Du schreibst ja selbst, dass Du bei den Veranstaltungen nicht für die FF im Einsatz bist) benutzt, so ist das unberechtigt! Egal ob Du BOS-berechtigt bist oder das Gerät eine Zulassung besitzt. Du bist nur in Ausübung Deines Dienstes BOS-Funk-berechtigt und Dein Gerät darf nur im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung eingesetzt werden. Zu einer fremden HiOrg zu gehen und zu fragen, ob die das Gerät zulassen (können die im Übrigen gar nicht) ist relativ unsinnig.

Bitte nicht falsch als Schelte verstehen, aber nimm es einfach so hin. Die alternativen Meldewege stehen Dir genau wie jedem anderen Teilnehmer an der besagten Veranstaltung zur Verfügung. Wenn Du sagst, die gemeinsame EL hat auch eine telefonische Erreichbarkeit, dann lass Dir doch die geben, so dass Du über Handy dort eine Meldung machen kannst.

Gruß,
Funkwart