Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
Nö.
Schau doch mal hier:
http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.


Gruß,

ahk
Doch!

Siehe unter Nr.2 :

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,