Habe ich auch gehört,
wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?
Irgendwie vermute ich, ihr nehmt euch beide etwas zu wichtig, wenn das unterlassene Hilfeleistung sein soll und somit ein Straftatbestand!
Am besten nehmt immer ein Magnetblaulicht mit, falls ihr mal jemanden aufhaltet und der nicht zufällig einen beleuchteten Dachaufsetzer dabeihat!
nein nein Stop....
Dies war ja jetzt kein 100% wissen dafür habe ich jetzt auch hier im Forum mich gemeldet und gefragt wie es aussieht und denke mal wenn jemand eine 100% aussage hätte bzw Rechts Grundlage wäre ich sehr dankbar
Nur weils keiner tut, heisst es nicht, dass das nicht möglich ist.. So prinzipiell.. Also kein sehr gutes Argument.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich haltbar wär. Evtl. ist ja ein Jurist hier, der dazu noch was sagen kann? Weil irgendwelches Halbwissen kann man sich ja auch selbst ausdenken. :)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Ohne mir das ganze durchzulesen 2 Beispiele aus der Praxis
a) mehrere Kolelgen wurden schon selbstverständlich und ohne Probleme von der Polizei mitgenommen
b) auch wurde schon manch einer von Zivilisten mitgenommen, nach dem er freundlich darum gebeten hatte.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin,
das was Hanibal schreibt :)
Ansonsten hab ich mich von der Polizei sogar mal zur Schule fahren lassen. Neue Schule in Hannover und Zug verpasst, ergo einen Streifenwagen am Bahnhof _freundlich_ gefragt ob sie mich da nicht hinfahren könnten, da die S-Bahn erst in 15 Minuten wieder fährt und beim ersten Schultag zu spät kommen echt dumm ist. Haben die Beamten freundlicherweise gemacht und damitauch echt Eindruck bei einigen anderen Schülern hinterlassen.
Trotzdem möchte ich nun nicht zum Mißbrauch der Cops als Taxi aufrufen. Sicherlich war es eine Ausnahme zu einer Zeit an der eh wenig los war. Was ich damit zeigen möchte, ist das man mit etwas Freundlichkeit manchmal Berge versetzen kann.
Rein rechtlich besteht solange kein Katastophenfall ausgerufen wurde meines Wissens kein Möglichkeit fremdes Eigentum zu nutzen. Für einen (entschuldigung) einfachen Feuerwehrmann dürfte es auch "etwas" unangemessen sein jemanden seine Zeit und Geld (Fahrtkosten) zu rauben. Immerhin hängt davon nicht der Einsatzerfolg ab. Wenn ich als Zugführer es nicht zum Einsatz schaffe, dann schaffe ich es halt nicht. Sicherlich ärgerlich, und es wird mich ärgen ;), aber dafür gibt es genügend Andere die meinen Job mehr oder weniger oder besser können.
Gruß
Tom
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