Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hätte mal eine frage wenn ich eine Alamierung bekomme für die Feuerwehr,muss/darf/kann mich die Polizei wenn ich Sie anhalte zum Gerätehaus fahren?.
Sie kann Dich mitnehmen, sie muss es nicht und was den Punkt "dürfen" angeht, müssten wir schon an die Grenze gestoßen sein.

Mitnehmen kann ich im Dienst jeden, wenn ich will. Muss es aber nicht. Und schon gar nicht, wenn es ohne dienstlichen Hintergrund passiert. Denn verunfallt das Fahrzeug auf dieser Fahrt, ist der Fahrgast nicht versichert. Alleine schon aus dem Grund, dass die Herstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auch über den Begriff der Amtshilfe nicht in den Aufgabenbereich der Polizei zu ziehen ist.

Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
Oder darf ich mir ein Taxi nehmen was mich dort hin fährt, wenn ja wer bezahlt die Rechnung?
Klar kannst Du öffentliche Verkehrsmittel nutzen! Aber die Kosten hast Du selber zu tragen. Fährst Du mit einem privaten Kraftfahrzeug zum Feuerwehrhaus, wird Dir der Träger der Feuerwehr sicherlich auch nicht die Kraftstoffkosten ersetzen! Wenn Du, und jetzt überspitze ich die ganze Sache sicherlich, Deiner Meinung nach zu Fuß nicht schnell genug bist und Dir ein Fahrrad kaufst, wird es ebenso wenig durch den Träger der Feuerwehr finanziert werden!