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Thema: Polizei Vollzugfahrt zum GH

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Peterwurst Gast
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss
    Nein!
    Würdest du das tun? Einfach irgendjemanden aufhalten und sagen: "Hallo, ich bin ein Feuerwehrmann, ich verlange nun, dass Sie mich zur Feuerwache fahren!"
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  3. #3
    QuattroFW Gast

    Auto anhalten

    Eigentlich nicht denn du hast ja auch keine Berechtigung dafür oder hast du irgendeine Führende Position? BZW. bist du Vollzugsbeamter oder ähnliches? Und wenn du weiter weg bist kommt es ja auch auf die Lage an wie doll ist es und was ist dort los? Wie schlimm ist es. Und wenn du eh weiter weg bist bringt es sischer auch nicht immer viel.

  4. #4
    ballalaika Gast
    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss

    Ich hab auch schon mal einen PKW angehalten und den jenigen gebeten mich zur Feuerwehr zu fahren. Hat er auch ohne zu murren gemacht. Ich glaube das du ihn dazu auch verpflichten kannst dich zum GH zu fahren

  5. #5
    Peterwurst Gast
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?

  6. #6
    Registriert seit
    01.08.2006
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    2.332
    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?
    herrlich
    gefährliches halbwissen

    was machst du wenn derjenige sich nicht in der lage fühlt ans gh zu fahren?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
    Registriert seit
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    3.336
    Irgendwie vermute ich, ihr nehmt euch beide etwas zu wichtig, wenn das unterlassene Hilfeleistung sein soll und somit ein Straftatbestand!
    Am besten nehmt immer ein Magnetblaulicht mit, falls ihr mal jemanden aufhaltet und der nicht zufällig einen beleuchteten Dachaufsetzer dabeihat!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    herrlich
    gefährliches halbwissen
    Möchte eher sagen "Gefährliches Unwissen"!

  9. #9
    Peterwurst Gast
    nein nein Stop....
    Dies war ja jetzt kein 100% wissen dafür habe ich jetzt auch hier im Forum mich gemeldet und gefragt wie es aussieht und denke mal wenn jemand eine 100% aussage hätte bzw Rechts Grundlage wäre ich sehr dankbar

  10. #10
    QuattroFW Gast

    Hallo?

    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?
    Na na na ich glaube nicht das es Unterlassene Hilfeleistung ist weil du gar nicht berechtigt bis einfach jemanden anzuhalten. Weil dann könnte ja jeder kommen ey bring mich mal zum GH und Taxi gesparrt. Dann würden es ja viele ausnutzen. Also so einfach ist es nun nicht

  11. #11
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.092
    Nur weils keiner tut, heisst es nicht, dass das nicht möglich ist.. So prinzipiell.. Also kein sehr gutes Argument.

    Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich haltbar wär. Evtl. ist ja ein Jurist hier, der dazu noch was sagen kann? Weil irgendwelches Halbwissen kann man sich ja auch selbst ausdenken. :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #12
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Ohne mir das ganze durchzulesen 2 Beispiele aus der Praxis

    a) mehrere Kolelgen wurden schon selbstverständlich und ohne Probleme von der Polizei mitgenommen

    b) auch wurde schon manch einer von Zivilisten mitgenommen, nach dem er freundlich darum gebeten hatte.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ohne mir das ganze durchzulesen 2 Beispiele aus der Praxis

    a) mehrere Kolelgen wurden schon selbstverständlich und ohne Probleme von der Polizei mitgenommen

    b) auch wurde schon manch einer von Zivilisten mitgenommen, nach dem er freundlich darum gebeten hatte.
    endlich, sonst hätte ich es geschrieben.

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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