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Thema: Polizei Vollzugfahrt zum GH

  1. #1
    Peterwurst Gast

    Polizei Vollzugfahrt zum GH

    Hallo,
    ich hätte mal eine frage wenn ich eine Alamierung bekomme für die Feuerwehr,muss/darf/kann mich die Polizei wenn ich Sie anhalte zum Gerätehaus fahren?.
    Oder darf ich mir ein Taxi nehmen was mich dort hin fährt, wenn ja wer bezahlt die Rechnung?

    Gruss

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    Sie kann und darf dich mitnehmen, bin selber schon im NEF mitgefahren, aber müssen tun sie nicht!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  3. #3
    QuattroFW Gast

    Warum??

    Warum solltest du die Polizei anhalten damit die dich zum GH fahren wieso fährst denn du nicht selber bzw. aus welchem Grund willst du nicht fahren? Und wegen Taxi ich denke nicht das du es einfach so machen kannst da du ja sicher keinen Vollzugslehrgang hast. Wenn ich richtig weiss, wenn man den hat kann man irgendein Auto anhalten und das muss einen dahin fahren. Also könnte es sein das die Rechnung am Ende bei dir hängen bleibt. Und ich denke mal die Polizei anhalten ich weiss nicht wenn denn würden die es evtl. als Amtshilfe machen. Aber riskieren würde ich es nicht. Wenn evtl. kosten auf einen zukommen könnten. Die Polizei wird ja sicher nen Auge zudrücken, obwohl die zum gleichen Einsatzort müssen.

  4. #4
    Peterwurst Gast
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss
    Nein!
    Würdest du das tun? Einfach irgendjemanden aufhalten und sagen: "Hallo, ich bin ein Feuerwehrmann, ich verlange nun, dass Sie mich zur Feuerwache fahren!"
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hätte mal eine frage wenn ich eine Alamierung bekomme für die Feuerwehr,muss/darf/kann mich die Polizei wenn ich Sie anhalte zum Gerätehaus fahren?.
    Sie kann Dich mitnehmen, sie muss es nicht und was den Punkt "dürfen" angeht, müssten wir schon an die Grenze gestoßen sein.

    Mitnehmen kann ich im Dienst jeden, wenn ich will. Muss es aber nicht. Und schon gar nicht, wenn es ohne dienstlichen Hintergrund passiert. Denn verunfallt das Fahrzeug auf dieser Fahrt, ist der Fahrgast nicht versichert. Alleine schon aus dem Grund, dass die Herstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auch über den Begriff der Amtshilfe nicht in den Aufgabenbereich der Polizei zu ziehen ist.

    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Oder darf ich mir ein Taxi nehmen was mich dort hin fährt, wenn ja wer bezahlt die Rechnung?
    Klar kannst Du öffentliche Verkehrsmittel nutzen! Aber die Kosten hast Du selber zu tragen. Fährst Du mit einem privaten Kraftfahrzeug zum Feuerwehrhaus, wird Dir der Träger der Feuerwehr sicherlich auch nicht die Kraftstoffkosten ersetzen! Wenn Du, und jetzt überspitze ich die ganze Sache sicherlich, Deiner Meinung nach zu Fuß nicht schnell genug bist und Dir ein Fahrrad kaufst, wird es ebenso wenig durch den Träger der Feuerwehr finanziert werden!

  7. #7
    QuattroFW Gast

    Auto anhalten

    Eigentlich nicht denn du hast ja auch keine Berechtigung dafür oder hast du irgendeine Führende Position? BZW. bist du Vollzugsbeamter oder ähnliches? Und wenn du weiter weg bist kommt es ja auch auf die Lage an wie doll ist es und was ist dort los? Wie schlimm ist es. Und wenn du eh weiter weg bist bringt es sischer auch nicht immer viel.

  8. #8
    ballalaika Gast
    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Ich meinte jetzt ja als Beispiel wenn ich unterweg bin sagen wir mal in der Stadt und meine Wohnung weiter entfernt ist da erstmal hin zu kommen, wäre es einfacher gleich mit einem anderem Verkersmittel hin zu fahren und mit dem Bus dann zu fahren wäre nicht so gut.
    Das heisst im Klartext ich dürfte als normaler FF´ler keine Wagen anhalten und sagen fahren Sie mich zum GH??
    gruss

    Ich hab auch schon mal einen PKW angehalten und den jenigen gebeten mich zur Feuerwehr zu fahren. Hat er auch ohne zu murren gemacht. Ich glaube das du ihn dazu auch verpflichten kannst dich zum GH zu fahren

  9. #9
    Peterwurst Gast
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?

  10. #10
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    2.332
    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?
    herrlich
    gefährliches halbwissen

    was machst du wenn derjenige sich nicht in der lage fühlt ans gh zu fahren?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  11. #11
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    Irgendwie vermute ich, ihr nehmt euch beide etwas zu wichtig, wenn das unterlassene Hilfeleistung sein soll und somit ein Straftatbestand!
    Am besten nehmt immer ein Magnetblaulicht mit, falls ihr mal jemanden aufhaltet und der nicht zufällig einen beleuchteten Dachaufsetzer dabeihat!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    herrlich
    gefährliches halbwissen
    Möchte eher sagen "Gefährliches Unwissen"!

  13. #13
    Peterwurst Gast
    nein nein Stop....
    Dies war ja jetzt kein 100% wissen dafür habe ich jetzt auch hier im Forum mich gemeldet und gefragt wie es aussieht und denke mal wenn jemand eine 100% aussage hätte bzw Rechts Grundlage wäre ich sehr dankbar

  14. #14
    QuattroFW Gast

    Hallo?

    Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
    Habe ich auch gehört,
    wenn er nicht fährt soll das Unterlassene Hilfeleistung sein?
    Na na na ich glaube nicht das es Unterlassene Hilfeleistung ist weil du gar nicht berechtigt bis einfach jemanden anzuhalten. Weil dann könnte ja jeder kommen ey bring mich mal zum GH und Taxi gesparrt. Dann würden es ja viele ausnutzen. Also so einfach ist es nun nicht

  15. #15
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Nur weils keiner tut, heisst es nicht, dass das nicht möglich ist.. So prinzipiell.. Also kein sehr gutes Argument.

    Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich haltbar wär. Evtl. ist ja ein Jurist hier, der dazu noch was sagen kann? Weil irgendwelches Halbwissen kann man sich ja auch selbst ausdenken. :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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