@Anton
Nur weil das bei euch so ist, muss es ja wo anders auch so sein.
@Anton
Nur weil das bei euch so ist, muss es ja wo anders auch so sein.
ein "nur mal so üben" ist nochmal was anderes.
ich würde an die zuständige stelle eine kopie des konzeptes schicken, hinschreiben wieso weshalb warum und lieb fragen ob ich im einsatzfall und xmal im jahr mein relais aufbauen darf.
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schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Ich habe mich auf das bezogen was "031" sagte und das war eben auf NRW bezogen.Zitat von Skyfire 4S
Wenn ein Sprechfunklehrgang dafür nicht Grund genug ist, dann weiß ich es nicht. Trotzdem durften wir es nicht.Zitat von akkonsaarland
Ich denke mal, das es ganz davon abhängt, in welchen Landkreis man das ganze ausüben will.
Oft ist da dann auch das Landratsamt oder so zuständig.
Wir durften es bei uns im Funklehrgang schon, haben wir dann aber nicht gemacht.
Hintergrund meiner Frage war ein Einsatz im Nachbarkreis wo ein Geländewagen in eine 100m tiefe Schlucht gestürzt ist, und es von der Einsatzstelle heraus keinerlei Verbindung gab; weder Funk noch Handy. Daher wurde kurzfristig ein BW-Fahrzeug am Einsatzrande als Relaistelle positioniert.
Zitat von Bergwacht9902
gut das war ein notfall.
ich würde aber trotzdem für den notfall einen plan von entsprechender stelle genehmigen lassen
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Mit so einer Begründung dürfte das doch dann auch kein Problem mehr sein oder???
Wenn die Größe der Schlucht/ die Geographie an dieser Stelle allgemein keinen Funk zu den entsprechenden Bereitstellungsräumen/ Zufahrten oder zur Leitstelle zulässt, wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Relaisschaltung zu genehmigen (außer natürlich technische Vorkehrungen dort zu treffen => Kosten...).
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