
Zitat von
boesermichl
OT
Und wenn das ein entsprechender Hersteller in den falschen Kragen bekommt, dann wartet Ihr mit der Beschaffung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens (2-5 Jahre, wenns blöd läuft, bis Du erneut ausschreiben darfst!) wegen unerlaubter Ausschreibungskriterien etc. - "nur 2 Geräteräume" musst Du erst mal einsatztaktisch und vor allem gerichtsverwertbar begründen können... Der Wettbewerb wird härter...
Wenns einmal geklappt hat, heißt das nicht, in Zeiten europaweiter Ausschreibungen, das nächste Mal klappts wieder.
Übrigens manche Hersteller ausschließen - "ausschließen" gibts nicht, Konventionalstrafen wegen zu langer Lieferzeiten etc. gibts schon...
Gut, ich muss zugeben, jeder kann in seine Ausschreibung schreiben, was er will, wenn es nur vor Gericht tatsächlich auch begründbar (nach örtlichen Gegebenheiten, hihi) ist...
Ich warte auf das erste HLF10/20 mit 18t Fahrgestell. (Oder gibts das schon, natürlich nach örtlicher Gegebenheit??)
Wieso sollte ich das nicht schreiben können dass ich nur zwei Geräteräume will? Ich lege mich damit ja nicht auf einen Hersteller fest, gibt ja mehrere die das bauen können, und manche eben die das nicht bauen könnnen, nur ist das dann wirklich mein Problem wenn ein Hersteller das nicht anbieten kann was ich haben will?
Ich seh ein dass ich eine Ausschreibung nicht so gestalten darf dass von vornherein eigentlich nur einer übrigbleibt, aber wenn ich die Ausschreibung so mache dass alle Hersteller anbieten können und damit berücksichte was die bauen könnten dann kann ich auch a großes rotes Auto mit Normbeladung + gewünschte Zusatzbeladung ausschreiben und warten was ich bekomme. Wie sinnvoll das Ergebnis dann ist steht auf einem anderen blatt. Und wenn ein Hersteller anbieten will muss a wohl das bauen was ich will....
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben