Naja es gibt durchaus FFs die ein paar Hauptamtliche Kräfte haben
Feuerwehr Rosenheim zum Beispiel :)
Naja es gibt durchaus FFs die ein paar Hauptamtliche Kräfte haben
Feuerwehr Rosenheim zum Beispiel :)
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
...kann bei euch natürlich anders sein, aber ich kenne es so, das die Angestellte der Stadt/Kreis als hauptamtliche Wachbereitschaft und/oder Lst-Disponenten sind.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Das heisst dann Hauptamtliche Wache.Zitat von Pille112
Ansonsten ist es in Bayern so dass diese angestellten für die Gerätewartung, geschäftszimmer usw zuständig sind, auch mal schnell nene klein Einsatz machen können z.b Türöffnung aber im Grundsatz immer die FF alarmiert wird.
Ganz richtig, bei uns beispielsweise der Fall.
Sog. Kleinalarme, wo nur eine fahrzeugbesatzung erforderlich ist, werden bspw. von den Hauptamtlichen durchgeführt, oder die NaSt, da ja jeder andere normale Mensch in der Arbeit / Schule ist und nicht wegen jedem kleinen Alarm ausrücken braucht!
Das ist in NRW aber sehr verbreitet und kommt sicher auch, weil wirZitat von Pille112
als Feuerwehr ebenso den Rettungsdienst leisten. Wir in unserer Stadt
sind zum Beispiel (nur) eine FF, aber mit 120 hauptamtlichen Kräften.
Die hauptamtlichen Kollegen sind Beamte (mD bis hD)- keine Angestellten.
In 2006 rückten wir übrigens im Schnitt 45 mal pro Tag aus und das wäre
ja mit reiner FF gar nicht zu leisten.
VG Brandinspektor
.
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !
hmm.. FF mit 120 hauptamtlichen Kräften, also im Schichtdienst? Und wie siehts mit freiwilligen/ehrenamtlichen Kräften bei euch aus? (weicht vom Thema ab, ich weiß aber es interessiert mich halt ;) )
Geändert von DaBob (14.08.2007 um 14:59 Uhr)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht F F nich B F
wir haben in unserer nachbarstadt auch 5 hauptamtliche kräfte, die über tag auf der wache sind, sich um geräte und fahrzeuge kümmern, auch von den "kleinen" ortsfeuerwehren außenrum... die übernehmen auch die kleinen einsätze, bzw fahren über tag auch jeden einsatz der ortsfeuerwehren mit, als unterstützung (ich denke jeder von euch weiss, dass bei kleinen FW's über tag wenig personal erreichbar ist)
in dieser wehr gibt es auch einen sogenannten hausalarm... über der Feuerwache sind 6 wohnungen, in denen feuerwehrmitglieder wohnen... fahren nachts die kleinen einsätze....
und dadurch ist keinen "richtige" hauptamtliche wache nötig, die 24 std. wachdienst hat....
Zitat von DaBob
Unser Brandschutzgesetz in NRW meint dazu:
FSHG § 13
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache
hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere
kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann
Ausnahmen zulassen.
(2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.
Mhm, das ist halt wie eine BF - d.h. im 24 h-Dienst und die Diensteinteilung
mal in allen Funktionen. Also für den mD mal Angriffstrupp auf dem LF 24/50
oder einen Dienst später dann halt auf dem RTW. Von der Ausbildung her
stehen unsere 120 hauptamtlichen Kräfte unserer Freiwilligen Feuerwehr
einer BF gleich. So hat z.B. der mD auch seinen B1 und Rettungsassistent.
Wir sind halt nur zahlenmässig viel weniger Leute, als bei einer BF und das
spart der Stadt ja deutlich Personalkosten.
Rein FF haben wir ca. 180 Feuerwehrangehörige in 5 Löschzügen.
Also kommen auf unsere 110.000 Einwohner fast 300 Feuerwehrleute.
Und zum Thread:
In NRW ist es nicht ohne weiteres zulässig, in der FF als Zugführer tätig zu
sein und gleichzeitig noch Mitglied oder Führungsfunktionen im THW oder
in einer privaten HiOrg inne zu haben.
Laufbahnverordnung LVO FF NRW:
§ 10
Mitwirkung in anderen Organisationen
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung)
dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer
Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
Gruß
BI
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