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Thema: Xenon und Springlicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.07.2003
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    756
    Hallo!

    Also ich kann dazu nur was zu Mercedes und Xenon sagen, da ich dort arbeite. Alle neueren Modelle haben sog. Bi-Xenon, was bedeutet, das der Xenon Brenner für Abblend und Fernlicht genutzt wird. Eine Klappe verdeckt bei Abblendlicht ca 40% des Lichtkegels und wird bei Fernlicht komplett Elektromagentisch eingefahren (Schlagartig). Somit würde bei diesen Fahrzeugen (Glaube bei BMW und VW ist es auch so) kein vorzeitiger Verschleiß an Zündgerät oder Brenner auftreten...allerdings ist bei Mechanik auch irgendwie immer auch Verschleiß mit einzubeziehen.
    Wir können im übrigem die Steuergeräte in den Fahrzeugen (Pol und NEF) so codieren, dass ein Springlicht geschaltet werden kann...


    Gruß
    Kai
    Gruß
    L-S

  2. #2
    Firecougar Gast

    Welch` eine Diskusion....

    ...über das Springlicht.

    Verstoßen wir den nicht sowieso gegen die StVO, wenn wir mit Musik und Leuchtreklame durch die Gegend brausen ?

    Nun, da können wir doch schon, wenn wir gerade dabei sind, auch mal gegen den Rest verstoßen.

    Sinnvoll ist das Springlicht in jedem Fall.

    Und jetzt, wo die neuen LED-Blaulichter im kommen sind werden diese auch bald zu Springen anfangen.

    Schon gesehen auf Rügen.

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Zitat Zitat von Firecougar
    Verstoßen wir den nicht sowieso gegen die StVO, wenn wir mit Musik und Leuchtreklame durch die Gegend brausen ?
    Servus!

    Nein, wir verstoßen nicht gegen StVO, denn wir werden sogar von eben dieser gedeckt. Allerdings nicht jedermann...


    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Firecougar
    Verstoßen wir den nicht sowieso gegen die StVO, wenn wir mit Musik und Leuchtreklame durch die Gegend brausen ?
    Oder ausführlicher als Quietschie ;)

    StVZO § 52 Abs. 3 & § 55 Abs. 3


    Desweiteren haben auch LED Blaulichter sich an die E-Richtlinien zu halten und werden ebenfalls genau nach diesen Geprüft...
    (Wellenlänge, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel etc.)


    @Firecourgar: Was du mit "zu Springen anfangen" meinst, musst du mir mal genauer klären ^^

    Falls damit gemeint ist, dass diese mehr Blinken, als Blitzen oder sich Drehen liegt wohl in der Natur einer jeden LED ;)


    MfG Fabsi

  5. #5
    Registriert seit
    17.01.2002
    Beiträge
    46

    Blaue Frontblinker

    Hat eigentlich jemand Erfahrung mit den blauen "Frontblinkern" wie sie z.B. von Hella produziert werden?
    Gibt es vieleicht jemanden der dafür eine Ausnahmegenehmigung besitzt?!

  6. #6
    Registriert seit
    06.05.2007
    Beiträge
    287
    Was ist eigentlich "Springlicht" kann mir das mal wer erklären..????

    Danke...

    Mfg Rapper112

  7. #7
    Registriert seit
    10.08.2006
    Beiträge
    78
    Sowas hier ist Springlicht:
    http://www.myvideo.de/watch/30423
    ;-)

    Mfg

  8. #8
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Weiß man aber als Zugführer und Taktischer Leiter ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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