...da muß ich Dir mal kurz widersprechen die gesamte Pol.-Flotte in Hamburg fährt/fuhr Springlicht an ihren Streifenwagen.Zitat von überhose
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Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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§70 StVZO ist Dir bekannt?Zitat von überhose
Trotzdem ist das Springlicht nicht gestattet, da das KBA(?) diese lichttechnische Ausstattung, unabhängig von 70 StVZO, als nicht zulässig erklärt hat.
MfG
Frank
Tach zusammen!Zitat von überhose
In NDS ist eine entsprechende Ausnahmeverordnung für Pol-Fahrzeuge in Kraft!
Ausnahmeverordnung??? - bist Du dir da sicher???Zitat von Poli
...das würde dann nämlich heißen, dass sie Springlicht haben MÜSSEN.
Gruß Carsten
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