Zitat Zitat von überhose
(Ich weiss, dass du das weist, aber für die anderen, die jetzt aufschreien werden: Nein, von der StVZO ist man als Einsatzfahrzeug nicht befreit...)
§70 StVZO ist Dir bekannt?
Trotzdem ist das Springlicht nicht gestattet, da das KBA(?) diese lichttechnische Ausstattung, unabhängig von 70 StVZO, als nicht zulässig erklärt hat.


MfG

Frank