...rein technisch - JA
Dir ist aber klar das "Springlicht" nicht so ganz StVZO-Konform ist - oder?
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Dir ist aber klar das "Springlicht" nicht so ganz StVZO-Konform ist - oder?
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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schätze Bergwacht9902 will damit auf die Problematik mit der Zünddauer anspielen.
Auch ich hätte da meine Bedenken. Teilweise werden die Xenonscheinwerfer nicht gleichzeitig gezündet (Zehntel Sek). Wodurch eine Art Wechsellicht-effekt entstehen würde.
Auch ist durch die Zündsekunde das Springlicht etwas langsamer einzurichten als bei herkömmlichen Glühfäden.
Und durch das dauernde Zünden ist eine wesentlich höherer Verschleiß der Leuchtmittel zu erwarten als ein Dauerlichtbetrieb es je könnte.
(meine Gedanken dazu)
Wenn das Fahrzeug aber mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet ist, gäbe es die Möglichkeit diese für das Springlicht zu verwenden. Nebelscheinwerfer sind in D zwingend ohne Xenon Leuchtmittel zu betreiben.
Deswegen ja: ...rein technisch !!!
Also es ist machbar, nur wenig sinnvoll.
Gruß Carsten
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