Zitat Zitat von Firecougar
Verstoßen wir den nicht sowieso gegen die StVO, wenn wir mit Musik und Leuchtreklame durch die Gegend brausen ?
Oder ausführlicher als Quietschie ;)

StVZO § 52 Abs. 3 & § 55 Abs. 3


Desweiteren haben auch LED Blaulichter sich an die E-Richtlinien zu halten und werden ebenfalls genau nach diesen Geprüft...
(Wellenlänge, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel etc.)


@Firecourgar: Was du mit "zu Springen anfangen" meinst, musst du mir mal genauer klären ^^

Falls damit gemeint ist, dass diese mehr Blinken, als Blitzen oder sich Drehen liegt wohl in der Natur einer jeden LED ;)


MfG Fabsi