Oder ausführlicher als Quietschie ;)Zitat von Firecougar
StVZO § 52 Abs. 3 & § 55 Abs. 3
Desweiteren haben auch LED Blaulichter sich an die E-Richtlinien zu halten und werden ebenfalls genau nach diesen Geprüft...
(Wellenlänge, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel etc.)
@Firecourgar: Was du mit "zu Springen anfangen" meinst, musst du mir mal genauer klären ^^
Falls damit gemeint ist, dass diese mehr Blinken, als Blitzen oder sich Drehen liegt wohl in der Natur einer jeden LED ;)
MfG Fabsi