...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.
...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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