Huch, da hätt ich doch fast schon "rechtlichen Aspekt" vergessen:
(deshalb wirds auch en neuer Beitrag *g* ausnahmsweise)
Prinzipiel darfst du ALLES bei einem Notfall - ABER: Vorrausgesetzt du führst es durch, wie ein Arzt es gemacht hätte (Da red ich jetzt nicht von Ersthelfer-Reanimations usw.)
Wenn du allerdings als RA noch nichtmal reanimierst, dann wirds vor Gericht doppelt schwer dich raus zu winden ^^
MfG Fabsi
P.S.: Das war die Kurzfassung, man beachte die Uhrzeit :)