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Thema: Frage zu einem DAU ! (digitaler Alarmumsetzter)

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  1. #13
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    laut bundesnetzagentur sind bei DAU 25 dbW zulässig ( 316 W)


    in der tr - bos steht ja 15 watt.......was gilt nun? sollte ich doch glatt ein dau mit mehr als 15 watt angemeldet bekommen?


    http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9353.pdf

    seite 22
    Geändert von marc (09.07.2007 um 13:52 Uhr)

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