Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: Wann kann beschlagnahmt werden?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Zitat Zitat von Pille112
    ... und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises...
    Also bei uns gibts keine Dienstausweise (nur für die JF ^^).

    Da müsste dann wahlweise der Dachaufsetzer oder ein Aufkleber auf der Heckscheibe als Legitimation langen...

  2. #2
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Also bei uns gibts keine Dienstausweise...
    ...dann eben die Clubkarte über Deine Mitgliedschaft im Club der einsamen Löschknechte oder ein Empfehlungsschreiben von eurem Präsidenten ;-)

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  3. #3
    Registriert seit
    04.11.2006
    Beiträge
    84

    Mit Verlaub...

    ... Die Herren der Polizei werden sich nicht viel für Dienstausweise interessieren. Auch nicht für Aufkleber oder andere wichtige Zeichen. Polizisten sind auch nur Menschen, glaubt mir sonst käm ich mir komisch vor, und diese werden 1. dann nicht tätig, wenn die Geräte im Auto liegen, weil du nichts strafbares tust und 2 werden sie nicht tätig, weil du ihnen kurz und höflich erklärst, was deine Aufgaben sind. Und kein Polizist der BRD wird dir Theater machen, weil die sich meistens um Wichtigeres kümmern müssen!
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •