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Thema: Wann kann beschlagnahmt werden?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    MTB112 Gast

    AW

    Und wie heißt es so schön man darf das Gerät betreiben aber nicht die Frequenzen der BOS damit ablauschen, ich verstehe das sowieso nicht wie man im Auto das Ding haben kann bzw offen im Auto liegen lässt oder mit aufgedrehtem Funk an der Polizei vorbei fährt (im Bezug auf Scanner).

  2. #2
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    das ganze kann sofort an Ort und Stelle auch beschlagnahmt werden, es muss aber dann von Seiten er Polizei ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

    eine kleine Anekdote dazu bei ner Verkehrskontrolle eine KBI´s der den Höhrer seines Fug´s unter der Armlehne hatte.
    Nachdem er zum Polizisten die Papiere gegeben hat, hat er ihm den Höhrer hingehalten und gesagt er kann auch hierüber die Personenabfrage machen er muss nur schnell den Kanal wechseln ;-)

  3. #3
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    Ganz langsam ...

    Wenn ein begründeter Tatverdacht einer strafbaren Handlung besteht kann die Polizei in ihrer Funktion als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Beweismittel sicherstellen (§ 94 StPO freiwillige Herausgabe) oder Beschlagnahme (unfreiwillige Herausgabe). Derartige Handlungen sind allerdings Zwangsmaßnahmen und stehen grundsätzlich dem Richter zu. Das heißt, das die Polizei nur bei Gefahr im Verzuge Beweismittel sichern kann ebenso wie die Staatsanwaltschaft gemäß § 98 StPO!

    Wenn du also einen Funkscanner hast und die Polizei sieht diesen bei dir wird nichts passieren, hören die Herren in grün allerdings Funkverkehr, der auf nöbl hinweißt, so ist das polizeiliche Ermessen ausreichend um der Sache nachzugehen.

    Also, lass dich nicht erwischen, dann wird auch keiner meckern, außer manche Leute aus diesem Forum natürlich ;-)

    Gruß Axel
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  4. #4
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    Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
    Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
    Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

    thilo

  5. #5
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    ...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

    Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

    Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.
    Mit netten Worten und nicht zwangsläufig auf Konfrontation angelegt kommt man in der Regel doch am weitesten ;-)

    Danke für die Infos

  7. #7
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    Zitat Zitat von thilo
    Mit netten Worten und nicht zwangsläufig auf Konfrontation angelegt kommt man in der Regel doch am weitesten ;-)
    ...
    Das ist da "A und O" einer jeden Begegnung. Ob mit Dienstkleidung oder ohne.
    Ob im dienstlichen Auftrag oder privat.

    Ich habe noch nie Ärger bei Kontrollen gehabt. Mit einer (den jeweiligen Umständen angepassten) Priese Humor und Hilfsbereitschaft (Bereitschaft den Dienst der Kollegen so einfach und erträglich zu machen wie möglich) lassen sich viele Probleme bereits im Vorfeld, also in Gesprächen vor irgendwelchen Zwangsmaßnahmen klären.
    Das schließt ein Ankündigen der Bewegungen mit ein.
    "Dazu muß ich an den Kofferraum/ das Handschuhfach"
    "Das Portemonnaie hab' ich hinten in der Hose/ in der Jackeninnentasche"

    Das ist für beide Parteien am angenehmsten.
    Der Kontrollierte ist schnell und ohne Ärger wieder "auf freiem Fuß".
    Die Kontrollierenden sind schnell und unbürokratisch wieder bei (evtl.) wichtigeren Dingen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    ... und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises...
    Also bei uns gibts keine Dienstausweise (nur für die JF ^^).

    Da müsste dann wahlweise der Dachaufsetzer oder ein Aufkleber auf der Heckscheibe als Legitimation langen...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Also bei uns gibts keine Dienstausweise...
    ...dann eben die Clubkarte über Deine Mitgliedschaft im Club der einsamen Löschknechte oder ein Empfehlungsschreiben von eurem Präsidenten ;-)

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Mit Verlaub...

    ... Die Herren der Polizei werden sich nicht viel für Dienstausweise interessieren. Auch nicht für Aufkleber oder andere wichtige Zeichen. Polizisten sind auch nur Menschen, glaubt mir sonst käm ich mir komisch vor, und diese werden 1. dann nicht tätig, wenn die Geräte im Auto liegen, weil du nichts strafbares tust und 2 werden sie nicht tätig, weil du ihnen kurz und höflich erklärst, was deine Aufgaben sind. Und kein Polizist der BRD wird dir Theater machen, weil die sich meistens um Wichtigeres kümmern müssen!
    Wer Wind säht, wird Sturm ernten!

  11. #11
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    Außerdienstliches Mitführen von BOS-FuG

    Zitat Zitat von Pille112
    ...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.

    Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.

    Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.

    Gruß Carsten
    Na ja,
    bist du außerdienstlich unterwegs und hast ein BOS-Funkgerät dabei und gerätst an kundige Beamte, wird es schon Ärger geben können.
    Denn nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.

    Gruß
    Knut

  12. #12
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
    Gut, das mag sein, aber dafür muss dir der Polizist schon was wollen. Ich denke mal, die wissen selber recht gut, wie anfällig die Geräte sind und dass die Reparatur schon was kostet.
    Von daher denke ich, dass man mit bissl nettem Reden und vernünftigen Erklären das ganze schon hinkriegt.

    thilo

  13. #13
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
    Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
    Knut
    Hast du dazu mal eine original Quelle?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  14. #14
    Registriert seit
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    2.186
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Hast du dazu mal eine original Quelle?
    Hi,

    Das steht tatsächlich so in der BOS Funkrichtlinie!
    Aber es gilt demzufolge natürlich auch nur für BOS Funkgeräte.

    Einschränkend sogar noch nur für BETRIEBSBEREIT mitgeführte BOS Funkgeräte.
    Man könnte es so auslegen:
    Wenn ein BOS-Funkgerät ausserhalb eines konkreten dienstlichen Auftrags betriebsbereit mitgeführt wird, so gelten die mit der Frequenzzuteilung gemachten auflagen als verletzt und die Frequenzzuteilung gilt in diesem Moment nicht. (Schärfste Auslegung! Wenn es sich um angemeldete Geräte handelt dürfte eine Meldung mit anschließenden Anschiss aber wahrscheinlich sein.)

    Nach dem TKG dürfen aber Betriebsbereite Funkgeräte aller Art nur mitgeführt werden, wenn eine Frequenzzuteilung vorliegt!
    Dabei ist es egal, ob es nun ein AFU,BOS, Betriebsfunk oder ein anmeldepflichtiges CB-Funkgerät ist (Mit SSB, oder sind die nun auch Anmeldefrei?)
    Die strafrechlichen Konsequenzen ergeben sich rein aus dem TKG!

    Da das mitführen von nicht betriebsbereiten Geräten seit mehr als einem Jahrzehnt aber völlig legal ist, so kann auch die "quasi Entziehung" der Frequenzzuteilung keine Auswirkungen haben. Daher die Einschränkung auf "Betriebsbereite" Geräte.

    Als Betriebsbereit gilt zb. ein HFG mit Akku und Antenne!
    Aber auch ein FuG8b1 wenn Magnetantenne und 12V Borspannungsstecker mitgeführt werden und es innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden kann!

    Aber: Reparatur und Kontrolle der Geräte SIND ein KONKRETER DIENSTLICHER AUFTRAG ;-)

    Bei mir gehört es zur Tagesordnung BOS-FuG mitzuführen.
    Sowohl betriebsbereit als auch nicht betriebsbereit. Mal eines, mal einen ganzen Wagen voll. Bei mir am Privat-KFZ befindet sich KEIN Hinweis auf meine dienstliche Tätigkeit.
    Ich wurde noch NIEMALS nach meiner Berechtigung gefragt, obwohl ich schon mehrmals in eine Kontrolle geraten bin und auch schon mal scherzhaft darauf angesprochen wurde. (Natürlich hätte ich mich IMMER legitimieren können!)

    Aber das ein Dienstausweis völlig unnütz ist, das kann ich nicht bestätigen.
    Versucht mal BOS-FuGs auf einem Linienflug mitzuführen ;-)
    Die kann man ja so gut durchleuchten... Oder HFG im Flieger...
    Da sollte man sich schon legitimieren können!
    (Und sich natürlich vorher drum kümmern, Ich melde mich dann immer RECHTZEITIG vorher bei der BuPol. Die kleinen Sicherheitshiebis haben da keine Kompetenzen)

    Nur vor Jahren hat mal ein Streifenpolizist wegen meines AFU-HFG im Auto Stress gemacht, weil es kein Bundesadler oder CE Zeichen hatte. Ausserdem hatte ich in seinen Augen keine gültige Anmeldebestätigung.
    Er wollte immer diese kleine Karte (wie damals für CB und Betriebsfunk) üblich
    sehen und meinte zu meiner Lizenz (sieht aus wie ein alter grauer Führerschein) Was ist das für ein Schwachsinn, kenne ich nicht, das gilt nichts (Willst mich wohl verarschen)! Alle Erklärungsversuche nutzlos!

    Erst auf der Wache, als sein fachkundiger Kollege (auch AFU) hinzugezogen wurde, da wurde er plötzlich ganz kleinlaut ;-)

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von thilo
    Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
    Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
    Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?

    thilo
    Au je... wenns so wäre, dann hätten die jetzt schon gut 50 Funkgeräte und minimum 30 Blaulichter von mir auffer Wache *g*

    MfG Fabsi

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