Zitat Zitat von knutpotsdam
nach § 7 (4) der Funkrichtlinie dürfen Funkgeräte außerhalb eines konkreten Einsatzauftrages nur mitgeführt oder betrieben werden, wenn eine schriftliche Genehmigung der jeweils obersten Landes-/Bundesbehörde vorliegt.
Mal schnell ein FuG für irgendwas mit nach Hause nehmen ist also rein rechtlich nicht gestattet.
Knut
Hast du dazu mal eine original Quelle?