
Zitat von
RaPick
Die Gemeindeversicherung sieht das wahrscheinlich ein bissel anders...
Wenn die zahlen müssen...ausserdem meine ich mal gelesen zu haben,das bei solchen Veranstaltungen (Ubungsplatzfahrten) der Versicherungsschutz entfällt
Für Fahrten auf dem Übungsplatz gibt sogar einen Zuschuss von der Feuerwehrunfallkasse NRW.
Gruss Friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.