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Thema: Mal wieder: Unfall mit LF auf Einsatzfahrt, 4 Verletzte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Lieber das Auto versichert aufm Übungsplatz versemmeln ( wenns überhaupt passiert ) als irgendwo im Straßenverkehr.. ..

  2. #2
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    Zitat Zitat von NWD
    Lieber das Auto versichert aufm Übungsplatz versemmeln ( wenns überhaupt passiert ) als irgendwo im Straßenverkehr.. ..
    Die Gemeindeversicherung sieht das wahrscheinlich ein bissel anders...
    Wenn die zahlen müssen...ausserdem meine ich mal gelesen zu haben,das bei solchen Veranstaltungen (Ubungsplatzfahrten) der Versicherungsschutz entfällt

  3. #3
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    Jaein,
    bei mir damals (privat-pkw ) schon, jedoch konnte man sich für 5€ den Tag über das Auto voll versichern auf dem Gelände. ( ADAC - Training )

    Das lässt sich also sicher klären und lieber nen paar €uros für das Training + Versicherung ausgeben als nachher nen geschrottetes Fahrzeug zu haben.

    Mich würds nur mal interessieren ob man bei den Versicherungen was reißen kann wenn man für die Fahrer ein Training nachweisen kann ?

    Denn Fahrzeuge mit blauen Lichtern aufm Dach sind ja nich gerad die günstigsten inner Versicherung

  4. #4
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    Zitat Zitat von NWD
    Denn Fahrzeuge mit blauen Lichtern aufm Dach sind ja nich gerad die günstigsten inner Versicherung
    Fast... die Versicherungen unterscheiden nicht wirklich, ob dort blaue Lampen drauf sind ^^

    Und wenn würd ich mich mal bei denen beschweren...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Doch?

    Ich meine das die ganzen Sonder-KFZ wenn die blaulicht haben, etwas teurer sind.

    Ist ja irgendwie logisch da die Unfallrate bei Blaulichfahrten irgendwie 9x höher ist -> mehr Risiko für die Versicherung.

    Oder man kommt wegen der ganzen kleinen Unfälle nie in den günstigen Bereich weil man dauernd wieder hochgestuft wird ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von RaPick
    Die Gemeindeversicherung sieht das wahrscheinlich ein bissel anders...
    Wenn die zahlen müssen...ausserdem meine ich mal gelesen zu haben,das bei solchen Veranstaltungen (Ubungsplatzfahrten) der Versicherungsschutz entfällt
    Für Fahrten auf dem Übungsplatz gibt sogar einen Zuschuss von der Feuerwehrunfallkasse NRW.
    Gruss Friedhelm
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

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