Hallo!
Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger sind:
- mindestens 18 Jahre
- Tauglickeitsuntersuchung nach G26
- Ausbildung Truppmann 1
- Ausbildung ATS-Träger
- kein Bartträger
Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!
Aber so wie ihr das handhabt, Überhose, ist das in Ordnung.