Hallo!

Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger sind:

- mindestens 18 Jahre

- Tauglickeitsuntersuchung nach G26

- Ausbildung Truppmann 1

- Ausbildung ATS-Träger

- kein Bartträger

Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!

Aber so wie ihr das handhabt, Überhose, ist das in Ordnung.