Also ich denke jetzt mal (leider kenne ich den genauen Wortlaut der Vorschrift nicht auswendig und Bayern is ja eh wieder anders...) das es dann ohne Maske definitif keine Schwierigkeiten geben sollte. Währe ja das gleiche wie wenn man jemanden mit einem Rettungsrucksack reingehen lassen würde.
Mit Maske wenn etwas passiert....also soweit ich mich erinnere hat der Typ von Dräger mal was zu uns gesagt von wegen ner "Packungsbeilage für die Maske" (sowas wie ein Merkblatt) in dem vermerkt ist, dass nur eingewiesene Personen mit entsprechender Ausbildung diese Gerätschaften verwenden dürfen. Aber kann dir leider keine genaue Textstelle sagen. Mein Bauchgefühl sacht mir, lass sie es mit dem Gerät mal ausprobieren, aber mit der Maske lieber net. Dann biste meines Erachtens 100% auf der sicheren Seite.