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Thema: "Schnupperkurs" für AGT-Neulinge möglich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Nun kam die Frage auf, ob wir ihnen die Möglichkeit geben können, schonmal im Voraus ein wenig die Arbeit eines AGT am eigenen Leib erfahren zu können.
    Eine herrvoragende Idee, hatte ich auch ....

    Zitat Zitat von überhose
    Daher die Idee: Bei der nächsten Übung am Standort, kriegen einige dieser Jungs einen erfahrenen AGT an die Seite gestellt. Sie sollen ebenfalls PA's und Maske anlegen, jedoch wird bei ihnen der LA nicht angeschlossen.
    Warum nicht den LA anschliessen? Ich finde es mit LA deutlich einfacher als ohne LA.
    Zitat Zitat von überhose
    Seh ich das richtig, dass wir bei dieser Vorgehensweise mit keiner Vorschrift in Konflikt kommen?
    FM(SB) über 18?
    26.3. Vorhanden?
    Stresscode vereinbart?
    Kurzunterweisung?

    kein Problem ..


    IMO sollte wenigstens geschulterter PA schnellstmöglich und so oft wie möglich beübt werden ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Hallo!

    Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger sind:

    - mindestens 18 Jahre

    - Tauglickeitsuntersuchung nach G26

    - Ausbildung Truppmann 1

    - Ausbildung ATS-Träger

    - kein Bartträger

    Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!

    Aber so wie ihr das handhabt, Überhose, ist das in Ordnung.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  3. #3
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    @Überhose
    Tschuldige bitte dass ich Dich nicht mit Paragraphen überhäuft habe.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
    Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!

    Warum ?
    Erklärs mir
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Hallo,

    ich war letztens auf dem TdoT einer (großen!) freiwilligen Feuerwehr. Dort war es interessierten feuerwehrfremden passanten möglich, mit angeschlossenem PA rumzulaufen.

    Ich habe dann einen wichtig aussehenden Herren von der rotigen FF gefragt ob dies so ok ist, woraufhin er mir das bestätigte.

    In wie weit ist sowas denn vertretbar?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,

    In wie weit ist sowas denn vertretbar?
    Meiner Meinung gar nicht.... aber es gibt halt welche die meinen sowas zu machen.
    Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht.....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose
    Bei ND-Geräten?
    das letzte ND Geräte hatte ich 199x an, sorry

    aber bei der BW darf man vom ersten Tag an auch ohne G 26 mit Maske rumlaufen
    Zitat Zitat von Florian Feuerbär
    Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht....
    was darf die JF nicht?
    Wo steht das ?
    Und der Girlsday ist keine JF Übung

    Merke: Life is not a Kuscheldecke ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #8
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    Also sofern die G26.3 schon durchgeführt ist, sollte es überhaupt kein Problem sein die Maske aufzusetzen.

    Privat gesehen ist das sehr wohl zu vertreten das sich jemand ein PA besorgt und selbst damit durch nen Brandcontainer geht.
    Die G26.3 zb ist eine ARBEITSmedizinische Untersuchung, diese hat überhaupt keine Relevanz was ich in meiner Freizeit mache.
    Die Feuerwehr hat sich nur an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze gehängt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    ...und was ist dann mit den "Nicht-Atemschutztauglichen" Kameraden die in bestimmten Einsatzlagen auf die Atemschutzmaske (Maske/Filter) angewiesen sind???

    Ist doch genau dasselbe, wenn nicht gar schwerer zu atmen, als wenn ich für "neue" Kameraden eine "Schnupperstunde" mache.

    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor. Somit ist es, rein rechtlich gesehen, gar kein Problem jeden X-Beliebigen (einsatztauglichen) Kameraden mit Maske (ohne LA) laufen zulassen und das "Backpack" auf dem Rücken zu tragen bedarf auch keiner besonderen Genehmigung oder Ausbildung.

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor.
    Das ist nicht richtig, auch für das Aufsetzen von Maske mit Filter brauchst du nen Lehrgang.

    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)
    Das mit der G26.1/2 hatte ich vorausgesetzt, da bei uns sonst keine Einsatztauglichkeit attestiert wird und genau deshalb sprach ich auch von "einsatztauglichen" Fw'lern.

    Da ja bei jedem Einsatz eine atemgefährdende Lage entstehen kann muß bei uns jeder Maske/Filter-tauglich sein, erst danach geht's bei uns zum TM1-Lehrgang.

    Gruß Carsten
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  12. #12
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    Also wie gesagt, mein Wissensstand ist, dass man auch nur für die Maske mit Filter einen Lehrgang braucht, und damit meine ich keine Zweineinhalb-Minuten-Einweisung.

    Bei uns darf man die Maske mit Filter deswegen auch erst nach dem Atemschutz-Lehrgang aufziehen, da man ja auch die Hintergründe wissen muss (z.B. wann darf ich den Filter nehmen, worauf muss ich achten, ...)

    Ich finde dieses Vorgehen auch gerechtfertigt

  13. #13
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    Weils die Direktion nicht erlaubt?
    Vergleichen wir die JF, die natürlich nicht ohne Unterricht wenn dann das Dingen aufsetzten dürfe mit Leuten ohne Kenntnis? Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Irgednwie versteh ich sowas alles nicht. Ich kann meine Kids auch so genug beschäftigen und tolle Übungen durchführen. Und dafür kann ich auch Papdinger in alte leere Gestelle machen zur not... ohne Maske.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Hab ich doch grad geschrieben ... (Jugend)Feuerwehr muß sich an die entsprechenden Richtlinien halten, eben auch an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze.
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Alex22
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)

    Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)
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