...und was ist dann mit den "Nicht-Atemschutztauglichen" Kameraden die in bestimmten Einsatzlagen auf die Atemschutzmaske (Maske/Filter) angewiesen sind???
Ist doch genau dasselbe, wenn nicht gar schwerer zu atmen, als wenn ich für "neue" Kameraden eine "Schnupperstunde" mache.
Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor. Somit ist es, rein rechtlich gesehen, gar kein Problem jeden X-Beliebigen (einsatztauglichen) Kameraden mit Maske (ohne LA) laufen zulassen und das "Backpack" auf dem Rücken zu tragen bedarf auch keiner besonderen Genehmigung oder Ausbildung.
Gruß Carsten