Zitat Zitat von ZickZack
Nicht ganz richtig - aber schon nah dran.

Korrektur:
Du darfst, wenn Du im Besitz einer Amateurfunklizens bist, jedes Funkgerät (also sendefähig!) betreiben, mit der Voraussetzung, dass es auf mindestens einer Frequenz betrieben werden kann, die Du als Funkamateur benutzen darfst.
Wenn Du angehalten wirst und hast z.B. ein GP900 (kein 11b) eingeschaltet auf dem Beifahrersitz liegen, dann kann Dir niemand etwas anhaben, obwohl das Gerät BOS-Frequenzen beherrscht. Es dürften allerdings keine BOS-Frequenzen im Kanalspeicher programmiert sein!
Praktischer sind da die Geräte, bei denen man die Frequenzen direkt über die Tastatur eingeben kann.
Dank dir, das war der Teil den ich mir sparen wollte :-))

Da ich nur bezug auf das Puxing-??777 nehmen wollte und dieses ja das 2m Afu-Band kann.

Allerdings, wenn man nur das Amateurfunkzeugnis habe darf ich nicht am Amateurfunk aktiv teilnehmen (senden auf den Afu-Frequenzen, sondern wie jeder andere auch nur CB & Co.) um auf den Afu-Frequenzen senden zu dürfen brauche ich noch ein Rufzeichen (Call) = Zulassung zum Amateurfunk.

Hoffe das wir jetzt alles haben, wenn nicht dann schreit ganz laut ;-)

Mfg und gute Nacht
Chris