
Zitat von
ZickZack
Nicht ganz richtig - aber schon nah dran.
Korrektur:
Du darfst, wenn Du im Besitz einer Amateurfunklizens bist, jedes Funkgerät (also sendefähig!) betreiben, mit der Voraussetzung, dass es auf mindestens einer Frequenz betrieben werden kann, die Du als Funkamateur benutzen darfst.
Wenn Du angehalten wirst und hast z.B. ein GP900 (kein 11b) eingeschaltet auf dem Beifahrersitz liegen, dann kann Dir niemand etwas anhaben, obwohl das Gerät BOS-Frequenzen beherrscht. Es dürften allerdings keine BOS-Frequenzen im Kanalspeicher programmiert sein!
Praktischer sind da die Geräte, bei denen man die Frequenzen direkt über die Tastatur eingeben kann.