Hallo,
gibt es in deinem BL ein Rettungsdienstgesetz? Vermutlich ja, dann schau doch mal da rein, ob du dich nicht mit deiner o.g. Aussage täuschst. Hier in B bspw. wird Rettungsdienst in Notfallrettung und Krankentransport gegliedert.Zitat von fwmorpheus
Wenn bei euch der Krankentransport tatsächlich total vom Rettungsdienst abgekoppelt ist, handelt es sich nicht um eine Amtshilfe, sondern um eine Dienstleistung für den Transporteur, das er nicht mit eigenen Mitteln in der Lage ist die überschwere Person zu transportieren. Wenn es dafür bei euch eine rechtliche Grundlage (Feuerwehr-Benutzungsgebühren-Ordnung o.ä.) gibt, dann bekommt der Transporteur von der Gemeinde als Träger der Fw eine Rechnung.Unser Problem ist nicht die Zuständigkeit bei der Amtshilfe im Notfall, sondern die Rechtfertigung beim Kostenträger, wenn kein Notfall vorliegt (in der Regel unsere Verbandsgemeinde, da noch keine anderweitige Lösung gefunden wurde und die Krankenkasse nicht zahlt).
Gruß,
Sebastian